Diesen Begriffen – und zwar im direkten Zusammenhang (!) – entkommen Sie in den nächsten Tagen sicherlich nicht, egal, ob Sie Radio hören, Nachrichten schauen, oder sich online informieren.

Seit heute verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob die EU-Grundrechtecharta die nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zum Einschreiten gegen den Datentransfer in die USA verpflichtet.

Der Stein des Anstoßes war und ist die Frage, inwieweit europäische Tochterfirmen von Konzernen wie Facebook und Google die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte im April 2014 die irische Datenschutzaufsichtsbehörde aufgefordert, Facebook Irland die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Facebook Inc. in den USA zu untersagen (wir berichteten). Die irische Aufsichtsbehörde kam der Aufforderung Schrems mit der Begründung, dass Facebook Safe Harbor „zertifiziert“ sei, nicht nach.

Zur Erklärung

Die vor 15 Jahren ergangene „Safe Harbor Entscheidung“ der Europäischen Kommission ermöglicht es europäischen Unternehmen, personenbezogene Daten legal an Unternehmen in den USA zu übermitteln, obwohl in den USA per se kein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist. Eine Datenübermittlung in die USA ist nämlich im Übrigen gemäß Art. 25 der Europäischen Datenschutzrichtlinie grundsätzlich unzulässig (vgl. hier). Unterwerfen sich US-Amerikanische Unternehmen allerdings den vom US-Handelsministerium aufgestellten „Grundsätzen des ‚sicheren Hafens‘ zum Datenschutz“ und den zugehörigen FAQs, ist eine gesetzeskonforme Übermittlung möglich.

Anrufung des EuGH

Allerdings reichte das irische Gericht die Frage, ob die SafeHarbor-Regelung tatsächlich für nationale Datenschutz-Aufsichtsbehörden „unantastbar“ sei, oder ob die Behörden nicht gerade wegen der mittlerweile öffentlich gewordenen Datenschutzlücken in den USA und der weitreichenden Eingriffe durch die NSA eigene Entscheidungen treffen könnten, an den EuGH weiter.

Wir werden das nun laufende Verfahren weiterhin für Sie beobachten. Mit einer Entscheidung ist allerdings erst in einigen Monaten zu rechnen.