Der EuGH hat heute (8.4.2014) entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte-Charta der EU verstößt und damit ungültig ist.

„Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“ so die Richter.

Unter anderem heben die Richter hervor, dass keine hinreichende Garantien bestehen, dass die Daten wirksam vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung geschützt.

Die EU-Kommission ist nun angehalten die EU-Richtlinie entsprechend den Vorgaben des Gerichts zu ändern.

Siehe auch: PRESSEMITTEILUNG_Nr_54-14.pdf