Vor knapp 10 Jahren wurde die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (kurz: OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter ec.europa.eu/consumers/odr verfügbar und sollte eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, um Streitigkeiten, die aus Online-Kauf- oder -Dienstleistungsverträgen entstanden, außergerichtlich beilegen zu können.

Die OS-Plattform besteht in Form einer interaktiven Website, auf der Verbraucher Unternehmer auffordern können, der Inanspruchnahme einer auf der OS-Plattform aufgeführten Stelle für alternative Streitbeilegung (AS) zuzustimmen.

Durch Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 524/2013 waren Unternehmer verpflichtet, auf ihrer Website einen Link zur OS-Plattform einzurichten, diesen für Verbraucher leicht zugänglich zu machen und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine E-Mail-Adresse anzugeben. Ergänzend mussten Unternehmer nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), wenn diese online den Abschluss entsprechender Verträge anboten, auf ihren Webseiten über Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren. Regelmäßig erfolgt dies im Impressum mit folgender Formulierung:

Hinweis zur OS-Plattform gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

  1. Wir weisen darauf hin, dass die unter ec.europa.eu/consumers/odr vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung steht. Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Unsere E-Mailadresse lautet: XXX@XXX
  2. Wir sind nicht verpflichtet an außergerichtlicher Streitbelegung teilzunehmen und sind dazu nicht bereit.

Zwar hatte die OS-Plattform jährlich zwischen zwei und drei Millionen Besucher, aber die wenigsten nutzten die Plattform zur Beschwerdeeinreichung (etwa 200 Fällen pro Jahr in der gesamten EU). Aus diesem Grunde wird die Plattform zum 20. Juli 2025 abgeschaltet:

Screen der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR).

Wo ist der datenschutzrechtliche Bezug?

Nach Art. 2 Abs. 4 (4) Verordnung (EU) Nr. 2024/3228 werden spätestens ab dem 20. Juli 2025 alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen, auf der OS-Plattform gelöscht. Sofern über die Plattform ein Verfahren angestoßen wurde, sollten diese Daten daher gesichert werden.

Was sollten Unternehmen beachten?

Nach Artikel 1 Verordnung (EU) Nr. 2024/3228 wird die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben. Die Pflicht zur Bereitstellung des Links und der E-Mail-Adresse entfällt. Bei der Einführung der OS-Plattform gab es vermehrt Abmahnungen, weil Unternehmer nicht auf die OS-Plattform verlinkten. Daher ist es gut möglich, dass ab dem 21.7.2025 Abmahnungen verschickt werden, weil auf eine nicht mehr existierende Plattform verlinkt wird und Verbraucher sich dadurch getäuscht fühlen könnten (Ob solche Abmahnungen berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt; jedenfalls bedeuten sie für die abgemahnte Partei erstmal Ärger und Ressourcenbündelung).

Daher sollten jetzt schon die Stellen, auf denen auf die OS-Plattform verlinkt wird (z. B. AGB oder Impressum) identifiziert werden. Die Passagen sind dann am 21.7.2025 zu aktualisieren. Für Unternehmen, die nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen und gemäß § 36 VSBG darüber informieren müssen, genügt zukünftig folgender Hinweis:

Wir sind nicht verpflichtet an außergerichtlicher Streitbelegung teilzunehmen und sind dazu nicht bereit.

Update 21.07.2025

Im letzten Satz haben wir die Rechtsgrundlage hinzugefügt.