Am 28.1.2023 jährte sich der Europäische Datenschutztag zum 17. Mal. Wie auch viele andere veröffentlichte der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland hierzu eine Presseerklärung. An sich nichts besonders, wäre da nicht dieser eine Satz:

„Mit der geplanten ersten Schwerpunktprüfung in evangelischen Krankenhäusern werden wir ab Mitte diesen Jahres unserem Prüfauftrag im Bereich der Diakonie deutlicher nachkommen.“

Nachdem im Sommer 2021 die erste Schwerpunktprüfung im Bereich der Kindertageseinrichtungen lag, sind nunmehr Gesundheitseinrichtungen im Fokus der Betrachtung.

Es ist zu vermuten, dass, wie bei der KiTa-Prüfung, mit Online-Fragebögen begonnen wird, an die sich eine summarische Prüfung der Antworten bzw. die abschließende Prüfung und ggf. die Anforderung weiterer Dokumente anschließt. Zum Vergleich verlinken wir Ihnen den alten Fragebogen sowie den Abschlussbericht der KiTa-Prüfung:

Der Frühling steht in den Startlöchern und bis zum Sommer ist es nicht mehr weit. Um gut für die Prüfung vorbereitet zu sein sollte die

  • Aktualität und Vollständigkeit des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, die
  • Vollständigkeit der Liste der Auftragsverarbeiter, das Vorliegen der Verträge zur Auftragsverarbeitung, durchgeführte Audits der Dienstleister, Datentransfers in Drittstaaten

geprüft und

  • Prozesse zum Umgang mit Datenpannen und Betroffenenrechten und
  • Schulungs- Awarenesskonzepte

etabliert werden sowie

  • Datenschutz-Informationen bei unmittelbarer und mittelbarer Datenerhebung in aktueller Fassung

vorliegen.

Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, nehmen Sie gern Kontakt zu unserem Kirchenteam (kirche@datenschutz-nord.de) auf.

Die Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.