Im August 2016 änderte WhatsApp, das seit 2014 zur Facebook Unternehmensgruppe gehört, seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien dahingehend, dass die Telefonnummern der Nutzer sowie die Informationen, wann diese bei dem Messangerdienst aktiv gewesen waren, an Facebook weitergeben werden sollten. Der zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erließ Ende September vergangenen Jahres eine Verwaltungsanordnung, die es Facebook untersagte, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Darüber hinaus sollte Facebook bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten löschen.

Hintergrund

Der Datenschutzbeauftragte sah in der Datenweitergabe einen Verstoß gegen internationales Datenschutzrecht, da es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage fehle und seitens WhatsApp keine Einwilligung von den Nutzern eingeholt wurde. Facebook hatte gegen die Anordnung das Hamburgische Verwaltungsgericht angerufen.

Entscheidung

Gestern entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass weiterhin keine Daten deutscher Nutzer an Facebook übermittelt werden dürfen. Da der Datenaustausch weder zum Zweck der Netzsicherheit oder der Unternehmensanalyse noch zur Werbeoptimierung erforderlich sei, könne Facebook sich nicht auf die Wahrung seiner Geschäftszwecke berufen. Auch liege keine wirksame Einwilligung, die den deutschen Datenschutzvorschriften entspreche, der WhatsApp-Nutzer für einen Datenaustausch mit Facebook vor.

Strittig bleibt weiterhin, welches Recht zur Anwendung kommt. Facebook ist der Meinung, nur nach irischem Recht agieren zu können, da der Hauptsitz in Irland liegt. Das Verwaltungsgericht ließ die Frage zwar offen, betonte aber, dass selbst wenn irisches Recht anwendbar sei, das europäische Datenschutzrecht eingehalten werden müsse. Ergo hätte Facebook ein transparentes Einwilligungsverfahren für die Weitergabe von Nutzerdaten einführen müssen.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.