Anfang April diesen Jahres muss Facebook vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien folgende Frage beantworten: Warum sollte die eingereichte Datenschutz-Sammelklage gegen die irische Facebook-Tochter unzulässig sein?

Hintergrund

Der Österreicher Max Schrems hat im August 2014 eine Sammelklage mit 25.000 Teilnehmern eingereicht. In seiner Klage behauptet dieser, Facebook habe keine gültige Zustimmung zur Datenverarbeitung seiner Nutzer, werte die Nutzerdaten rechtswidrig aus, verfolge seine Nutzer auf fremden Webseiten und nehme am NSA-Programm „PRISM“ teil (vgl. hier).

Die Klägergemeinschaft fordert eine symbolische Entschädigung in Höhe von 500,- Euro, was einer Entschädigung von 12,5 Millionen Euro (bei 25.000 Einzelklägern) entspricht. Pressemitteilungen der durch den Kläger gegründeten Initiative „Europe versus Facebook“ zur Folge, hat Facebook sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, sondern formale Einwände vorgebracht. Das Gericht in Wien wird nun entscheiden müssen, ob die Sammelklage zulässig ist oder nicht. Facebook führt laut „Europe versus Facebook“ an, dass die Kläger allesamt geschäftsunfähig seien und darüber hinaus Facebook nicht vor einem ordentlichen Gericht verklagt werden könne, da es in Irland eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde gebe, die zuständig sei.

Wir werden die weiteren Geschehnisse beobachten und darüber informieren.