Die Bundesnetzagentur hat gegen den Energieversorger mivolta GmbH aus Gräfelfing bei München eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro verhängt (vgl. hier).

Die mivolta GmbH hat durch verschiedene Vertriebspartner innerhalb weniger Wochen eine Vielzahl von Werbeanrufe getätigt, um Strom- und Gasverträge seiner Eigenmarke MaXXimo zu bewerben. Zudem wurden die Anrufe teilweise anonym durchgeführt, da die Anrufer ihre Rufnummern unterdrückten. Dabei haben sich die Anrufer in einigen Fällen als Mitarbeiter der aktuellen Strom- und Gaslieferanten ausgegeben und Informationen wie die Zählernummer erfragt. Daraufhin erhielten die Betroffenen ohne Abgabe einer vorherigen Zustimmung Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen, welche Sie mit erheblichem Aufwand anschließend widerrufen mussten.

Diese Anrufe waren nach Feststellungen der Bundesnetzagentur nicht zulässig.

Der überwiegende Teil der erforderlichen Einwilligungen wurde nach den Werbeanrufen datiert. Weitere Einwilligungserklärungen, die über Gewinnspiele eingeholt wurden, waren nicht transparent genug. Zudem erfolgten trotz Widerruf von Betroffenen, weitere Werbeanrufe. Betroffene berichteten in Einzelfällen von über 30 Anrufversuche innerhalb von zwei Wochen.

Laut der Bundesnetzagentur können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden, wenn Unternehmen eine Rufnummer bei Werbeanrufen nicht anzeigen und ihre Identität durch anonyme Anrufe verschleiern

Die Geldbuße gegen die mivolta GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.