Auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung, mit welchen Kosten die Industrie im Rahmen der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung (wir berichteten) rechnen müsse, teilte das Statistische Bundesamt mit, dass Unternehmen im ersten Jahr eine halbe Milliarde Euro im Rahmen der Umstellung und jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr nach der Umstellung einplanen müssten, um ihren Informationspflichten nachzukommen. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass ein Großteil der Kosten durch Artikel 14 der geplanten Verordnung verursacht wird.

Umfangreiche Informationspflichten der Unternehmen

Dieser sieht zunächst im Zusammenhang mit Artikel 13a Informationspflichten der verantwortlichen Stelle gegenüber dem Betroffenen vor. So muss ein Unternehmen seine Kunden genau darüber informieren, ob mehr Daten als erforderlich verarbeitet werden, ob die Daten an Dritte weitergegeben, bzw. verkauft werden und ob die Daten verschlüsselt gespeichert werden. Außerdem muss das Unternehmen neben den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, den Zweck der Datenverarbeitung, die Dauer der Datenspeicherung, Angaben über Vorhandensein eines Profilings der Kunden und die beabsichtigten Auswirkungen eines Profilings sowie Informationen über die Datensicherheit und weitere Rechte benennen.

Entlastungen für Kleinstunternehmen angestrebt

Die vorgesehenen Informationspflichten unterscheiden dabei nicht zwischen großen und kleinen Unternehmen. Mit den Informationspflichten hat man vor allem jene Big-Data Unternehmen wie Facebook oder Google im Blick, deren Unternehmenskonzept es ist, mit Nutzerdaten Geld zu verdienen.

Nicht berücksichtigt bei der Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind allerdings Entlastungen, die sich durch die Grundverordnung ergeben sollen. Der Ministeriumssprecher des Innenministeriums betonte in einer Stellungnahme, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen werde, den Bürokratieaufwand zu begrenzen. So will die Bundesregierung erreichen, dass Kleinstunternehmen entlastet werden, indem diese erst dann einer Informationspflicht nachkommen müssen, wenn der Kunde diese einfordert.