Als Datenschützer denkt man zunächst. „Wow, wie haben die denn das geschafft?!“, wenn man liest, dass ein kleines Gericht in Sao Bernardo do Campo im Bundesstaat Sao Paulo den weltweit größten Messagingdienst Whatsapp abschalten ließ – wenn auch nur vorübergehend.

Nun ja, tatsächlich ist es in Brasilien möglich, Unternehmen zu bestrafen, die i.R. von Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen nicht kooperieren. Die Formulierung in dem entsprechenden Gesetz ist dabei im Gegensatz zu den deutschen Vorschriften, wo regelmäßig (nur) Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft erwogen werden, so offen gestaltet, dass nach brasilianischem Recht wohl auch eine Sperrung des Dienstes in Frage kommt.

Wurde zu Beginn des Jahres in einem ähnlichen Fall noch anders entschieden – damals ging es um die Herausgabe von Whatsapp-Inhalten i.R. eines Pädophiliefalles – so folgten die großen brasilianischen Telefonprovider gestern der Anordnung des o.g. Gerichts, den Dienst landesweit zu sperren. Der Grund lag wohl in der Nichtbereitschaft der Herausgabe von Daten zur Aufklärung krimineller Handlungen im Zusammenhang mit Drogenhandel.

Datenschutzrechtlich ist die Herausgabe von Daten durch einen Diensteanbieter im Rahmen von Strafverfahren bereits in der Vergangenheit von uns – wenn auch in anderem Zusammenhang – kritisch untersucht worden. Hier ging es nämlich weniger um die Anordnung von Druckmitteln, sondern allgemein um die Herausgabe von Daten auf, die sich auf einem von Microsoft betriebenen Server in Irland befanden, an ein US-Gericht. Die Herausgabepflicht in die USA wurde damals – mit dem europäischen Recht nur schwer vereinbar – angenommen.

Blockade nach 14 Stunden wieder aufgehoben

Nachdem nicht nur die Millionen Whatsapp-Nutzer in Brasilien wohl ziemlich irritiert waren, als ihre Kurznachrichten plötzlich keinen Empfänger mehr fanden, und darüber hinaus auch Facebook-Chef Zuckerberg von einem „traurigen Tag für Brasilien“ sprach, entschied auch der Gerichtshof in Sao Paulo nunmehr ganze 14 Stunden später, dass die Auswirkungen der Maßnahme Millionen von Nutzern treffe und somit unverhältnismäßig sei. Whatsapp wurde mithin wieder „freigeschaltet“.

Es bleibt abzuwarten, welche Druckmittel nationale Gerichte zukünftig ausüben, um die Unternehmen zur Herausgabe von Daten zu zwingen.  Sicherlich muss es Möglichkeiten geben, in bestimmten Einzelfällen Serverdaten für die gerichtliche Aufklärung auszuwerten. Das regionale Blocken eines weltweit agierenden Dienstes wie Whattsapp als Druckmittel zur Datenherausgabe wurde jedoch zur Erreichung dieses Ziels nunmehr als „unangemessen“ erachtet.