Am 18.4.2013 haben wir über den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bestandsdatenauskunft berichtet . Ende letzter Woche hat das Gesetz – ungeachtet datenschutzrechtlicher Einwände – den Bundesrat passiert.
Die in unserer Stellungnahme angesprochenen Punkte blieben im Bundesrat unberücksichtigt. Abzuwarten bleibt, ob das Gesetz einer etwaigen erneuten Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird.
Die neuen Zugriffsrechte der (Sicherheits-)Behörden könnten neben den angesprochenen Aspekten auch Auswirkungen auf eine – immer wieder von Teilen der Politik geforderten – Vorratsdatenspeicherung haben. Aktuell dürfen TK-Unternehmen die Telekommunikationsdaten (insbesondere IP-Adressen) ihrer Nutzer nur für eine kurze Dauer (ca. sieben Tage) und eingeschränkte Zwecke speichern (u.a. Abrechnungszwecke, Störungsbeseitigung).
Interessant wird es, wenn in den nächsten Jahren die Vorratsdatenspeicherung unter Hinweis auf die europäische Rechtslage beschlossen wird und Unternehmen verpflichtet werden, TK-Daten für sechs Monate oder länger zu speichern. In diesem Fall eröffnete sich ein neuer großer „Datenschatz“ für die Behörden mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass die Zugriffsrechte und Zugriffsvoraussetzungen schon im Vorfeld geräuschlos und großzügig geregelt wurden. Spannend bleibt also, wann der Rückenwind eines (vereitelten) Verbrechens für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung genutzt wird.