Datenschutz(los) einmal anders: Im Himmelstempel in Peking (China) müssen Besucher nun vor der Benutzung der Toiletten ihr Gesicht zeigen. Wie der Guardian berichtet, wird derzeit ein elektronisches System mit Gesichtserkennung bei den sanitären Einrichtungen an der bekannten Sehenswürdigkeit in der chinesischen Hauptstadt eingesetzt.

Danach muss sich der WC-Besucher für ca. 3 Sekunden vor einer hochauflösenden Kamera aufstellen, ehe ihm das Klopapier aus einer elektronischen Ausgabe zugewiesen wird. Doch damit nicht genug: Auch das ausgegeben Stück der Klorolle ist auf 60cm begrenzt.

Zwischen dem ersten und zweiten Besuch der Toiletten in der traditionsreichen Tempelanlage müssen außerdem mindestens 9 Minuten vergehen – vorher erhält der Notdürftige keine zweite Ration Toilettenpapier.

Der Betreiber des Tempels möchte damit gegen „Klopapier-Diebe“ vorgehen. So sollen dem Bericht zufolge vor allem ältere Personen das Klopapier für den heimischen Gebrauch eingesteckt haben, was zu finanziellen Schäden geführt habe.

Videoüberwachung auf der Toilette

Nach dem deutschen Datenschutzrecht wäre selbst bei vermuteten Diebstählen von solchen Utensilien eine derartige Videoüberwachung, insbesondere mit Gesichtserkennung zum Abgleich mit vorherigen Besuchern unzulässig. Und auch der Schutz vor Mehrfachnutzung der Toiletten rechtfertigt bei weitem keine solche Überwachungstechnik. Hier überwiegen eindeutig das Persönlichkeitsrecht und schutzwürdige Interesse des Besuchers.

Unklar ist darüber hinaus, wie lange die Bilder der WC-Gäste gespeichert werden und inwiefern sie noch zu anderen Zwecken genutzt werden, wie z.B. zum Abgleich mit Datensätzen der Polizei.

So oder so ist diese äußerst bedenkliche Toiletten-Kontrolle nach unserem Verständnis nicht nachzuvollziehen.