Wer kennt nicht die langen Warteschlangen am Gate beim Boarding? Teilweise kann es eine halbe Stunde dauern, bis alle Fluggäste kontrolliert und zur Maschine durchgelassen worden sind. Schließlich wird von jedem Einzelnen das Ticket gescannt wie auch der Reisepass/Ausweis geprüft, um letztlich die Anwesenheit der gebuchten Reisegäste zu bestätigen.

Am Kingsford Smith Airport in Sydney startete die Fluggesellschaft Qantas Airways vor kurzem ein Pilotprojekt. Mittels moderne Gesichtserkennung durch Videokameras und entsprechender Gesichtserkennungssoftware soll die Personenidentität festgestellt werden. Das individuelle Scannen der Tickets und die Prüfung des Passes beim Check-In sollen dadurch überflüssig werden. Im Ergebnis erhoffen sich die Verantwortlichen dadurch eine Beschleunigung der Personenkontrolle am Gate. Irgendwann einmal soll von den rund 43 Millionen Passagieren, die jährlich den Flughafen in Sydney durchschreiten, dank dieser Technologie der Aufenthalt verbessert werden.

Die Technik dürfte mittlerweile hierzu reif sein. In China beispielsweise wird die Gesichtserkennung schon bei Einlasskontrollen oder auch zur Bezahlung in Webshops eingesetzt. Und auch im Fußballstadion könnte ein derartiges Überwachungssystem in naher Zukunft eingesetzt werden.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Doch stößt eine solche Gesichtserkennung in weiten Teilen der Welt noch auf große Bedenken beim Datenschutz. Es bedarf einer gültigen Rechtsgrundlage einer solchen Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die sich entweder aus einer Rechtsvorschrift oder jedenfalls aus der (ausdrücklichen) Einwilligung des Betroffenen ergibt. Sodann muss der Betroffene über die tatsächliche Datenverarbeitung transparent und verständlich aufgeklärt werden. In Europa wären nach der DSGVO umfassende Hinweisschilder auf diese Videotechnik erforderlich, die unter anderem über den Verantwortlichen wie auch die Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Weitergabe an Dritte und Betroffenenrechte aufklären.

Unklar ist bei dem Pilotprojekt von Qantas Airways, welche exakten Daten wie beispielsweise biometrische Daten des Betroffenen konkret verarbeitet und für wie lange diese aufgehoben werden. Theoretisch könnte das einmalig eingescannte Gesicht auch noch Jahre später anhand von biometrischen Faktoren zur Identifikation genutzt werden und daher Anwendung finden.

Derzeit können nur australische Reisende mit ausdrücklicher Einwilligung an diesem Projekt teilnehmen, ausländische Fluggäste müssen auch weiterhin Ticket und Pass vorzeigen. Die Grenzkontrollen gelten damit in bisheriger Form weiter. Aber auch diesbezüglich wäre ein Einsatz der Gesichtserkennung zur Ausweiskontrolle denkbar.