Seit der Einführung an 15 US-amerikanischen Flughäfen in 2017, soll die dort zum Einsatz kommende Gesichtserkennungstechnologie weiter ausgebaut werden. Ziel war, die Wartezeiten an Flughäfen deutlich zu reduzieren und so die Abfertigung an den Gates zu beschleunigen. Für Passagiere, die mittels moderner Videokameras und entsprechender Gesichtserkennungssoftware identifiziert werden, soll der sonst obligatorische Scan der Flugtickets und die Überprüfung des Reisepasses beim Check-In überflüssig werden, hierzu haben wir bereits berichtet. Nach einem jüngst erschienenen Bericht des Department of Homeland Security soll die Technologie nunmehr verstärkt zur Identifizierung ausreisender Passagiere angewendet werden.

„Biometric Exit“ – Erfassung bis zu 97% aller abreisenden Fluggäste in vier Jahren

Das Ziel sei es, die Technologie effektiv einzusetzen und den Zoll- und Grenzbehörden die Möglichkeit an die Hand zu geben, jederzeit ein- und ausreisende Personen überprüfen und anhand des biometrischen Abgleichs der bei der Einreise gespeicherten Daten nachvollziehen zu können, welche Passagiere den gewährten Visazeitraum überschritten haben. Bislang waren die US-Behörden auf die Flugverbindungsdaten des jeweiligen Passagiers angewiesen, um verfolgen zu können wer das Land verlässt. Dies soll sich nach den Plänen des Department of Homeland Security in den kommenden Jahren ändern.

Die Gesichtserkennungssoftware des bestehenden Systems konnte auf mehr als 15.000 Flügen rund 7.000 Flugreisende identifizieren, die ihr Visum überzogen hatten. Die bislang rund 600.000 registrierten Fälle von Visaüberschreitungen pro Jahr dürften nach Schätzungen der Zoll- und Grenzschutzbehörde US Customs and Border Protection in Zukunft deutlich höher liegen.

Kritik – riesige Datenbanken und Missbrauchsgefahren

Bürgerrechtsorganisationen führen an, dass die millionenfache Erhebung von Bilddateien eine Gefahr für die Rechte der Betroffenen sei. Zwar habe sich die Technologie der Gesichtserkennung in den USA nicht nur an den Flughäfen rasant ausgebreitet, aber derzeit fehle es an einer gesetzlichen Regelung, die etwa die Datenweitergaben unter den Behörden reglementieren würde.

Gegen den Trend hat vor kurzem der Stadtrat von San Francisco gestimmt. Unter Bezugnahme auf die Bürgerrechte will die Stadt die erste in den USA sein, die ihren Behörden die umstrittene Gesichtserkennungstechnologie verbieten wird. Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt: Da Flug- und Seehafen von San Francisco dem Bundesrecht unterliegen, wird der Ratsbeschluss dort keinen Einfluss auf den Einsatz der Gesichtserkennungstechnologie haben.

Fazit

Zweifellos bietet die Gesichtserkennung vielfältige Einsatzmöglichkeiten, zugleich ist die Kritik aber ernst zu nehmen, da die Technologie mit gehörigen Missbrauchsgefahren für betroffene Personen einhergeht. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Nutzung der neuen Technologie in den USA auf eine solide Gesetzesgrundlage gebracht wird.

Auch hierzulande wurden bereits erste Gesichtserkennungstechnologien, etwa am Bahnhof Berlin-Südkreuz, wir berichteten, oder zur Identifizierung von Randalierern während des G20 Gipfels in Hamburg, erprobt. Ein zielgerichteter Einsatz wie in den USA oder in anderen Ländern fand in Deutschland (noch) nicht statt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass es sich bei einem Gesichtsbildnis um ein biometrisches Datum nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO handelt, sodass sich die Verarbeitung und damit der Einsatz einer Gesichtserkennungstechnologie an den strengen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 DSGVO und des § 22 BDSG messen lassen muss.