Das „Coronavirus“ ist allgegenwärtig – und immer mehr Menschen im asiatischen Lebensraum tragen deshalb zum Schutz vor der Erkrankung eine Atemmaske. Auch hierzulande sollen diese bei vielen Apotheken längst vergriffen sein, wie in den Medien berichtet wird. Wer nun dachte, dass diese Schutzvorkehrung auch den Datenschutz fördert, irrt sich. Denn wie jüngst bekannt wurde, ist die Technik der Gesichtserkennung mittlerweile derart ausgereift, dass die Software in der Lage ist, den Menschen auch trotz verwendeter Gesichtsmaske zu identifizieren. Anhand von biometrischen Eigenschaften und veränderten Parametern in der Anwendung, die andere Merkmale zwischen Augen und Nase verstärkt auswerten und abgleichen, lässt sich die Personenidentifikation auch in der derzeitigen Lage wirkungsvoll umsetzen. Entsprechende Algorithmen existieren bereits.
Noch vor einigen Jahren gingen zahlreiche Datenschützer davon aus, dass sich mithilfe von Veränderungen im Gesicht wie beispielsweise ein (neuer) Bart oder eine Brille sowie etwaigen Kopfbedeckungen solche Systeme austricksen ließen. Allerdings haben die Entwickler der Software auf derartige Maßnahmen reagiert und unterschiedliche Eigenschaften des Gesichts herangezogen, um die Funktionsfähigkeit der Methoden auch bei der teilweisen Bedeckung des Gesichts sicherzustellen.
Ausblick
Im Übrigen wird die Technik seit geraumer Zeit durch KI-basierte Lernprozesse ständig verbessert und erweitert, weshalb bereits der Gang eines Menschen oder dessen Verhalten als biometrische Merkmale analysiert und verarbeitet werden könnte, so dass es in naher Zukunft gar nicht mehr auf einzelne Bereiche des Gesichts ankommt. Je mehr Umstände einbezogen werden, desto treffsichererer lässt sich ein individueller Wert zu der Person festlegen, womit der Weg zur einzigartigen Personenidentifikation geebnet wird.
Warum ist dies so kritisch? In Staaten wie China ist die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung längst ein fester Bestandteil der Gesellschaft und wird teilweise zur Totalüberwachung eingesetzt. Wer über eine rote Ampel geht, muss mit Strafen oder sogar schlechteren Konditionen bei Versicherungen oder Banken rechnen. Ein Social Credit System beeinflusst jedes einzelne Leben der Bevölkerung.
Doch auch in Europa wird derzeit der Einsatz von Gesichtserkennung durch die Behörden der Strafverfolgung und sogar der Plan einer gemeinsamen Datenbank diskutiert. Ein Zugriff auf eine europaweit gemeinsame Gesichtserkennungsdatenbank wäre eine weitere Stufe der Polizeiarbeit, die wohl nur auf ein neues Gesetz gestützt werden dürfte. Es ist zu erwarten, dass diese Technik auch in Europa etabliert und von ihr zunehmend Gebrauch gemacht wird. Der Datenschutz wird daher immer weiter ausgehöhlt.
Anonymous
4. März 2020 @ 9:16
Trotzdem lässt sich Gesichtserkennung nach wie vor mit relativ einfachen Mitteln aus dem Konzept bringen – auch ohne Verstoß gegen ein etwaiges Vermummungsverbot: https://cvdazzle.com
Ich würde den Begriff „KI“ an dieser Stelle vermeiden wollen, der heute ohnehin nichts weiter ist als PR-Sprech (analog zu „Cloud“). Die zugrundeliegenden neuronalen Netzwerke sind zwar mächtig (siehe z. B. Deepfakes oder https://www.thispersondoesnotexist.com), aber letztlich eben nicht „intelligent“. Die zugrundeliegenden mathematischen Prozesse lassen sich mit den richtigen Eingabewerten in die Irre führen.
Brauchen Schülerfotos mit unkenntlich gemachtem Gesicht eine Einwilligung? – datenschutz-schule.info
3. März 2020 @ 11:37
[…] gut Algorithmen zur Gesichtserkennung mittlerweile sind, zeigt der Beitrag Gesichtserkennung und Identifikation trotz Atemmaske möglich von Datenschutz-Notizen.de und die Entwicklung geht hier in großen Schritten […]