Bereits Anfang Juli diesen Jahres beschäftigten wir uns mit der neuen Methode der 2-Faktor-Authentisierung bei Kreditkartenzahlungen in Form der Gesichtserkennung. Im Rahmen unserer Recherche sind wir diesbezüglich auf eine weitere Technologie gestoßen. War das biometrische Ausweisen von Mastercard in unserem Beitrag von Juli nur mittels Handy des Verbrauchers möglich, bewegt man sich heute auf einer anderen Stufe.

Aktuell entwickelt Worldpay, ein weltweites Unternehmen für Zahlungsabwicklungstechnologien und -lösungen (kurz: Zahlungsdienstleister) eine neuwertige Gesichtserkennungssoftware, die generell beim Bezahlen mit der Kreditkarte, auch ohne dass ein Mobiltelefon erforderlich ist, zum Einsatz kommen soll. Momentan befindet sich die Technologie in der internen Testphase, sodass wir uns bis zum tatsächlichen Einsatz noch ein bisschen gedulden müssen. Gleichwohl wollen wir an dieser Stelle einen ersten Einblick in die Funktionsweise und mögliche einhergehende Problempunkte gewähren.

Funktionsweise des Gesichtsscans

Anders als bei der von Mastercard entwickelten Technologie soll die Gesichtserkennung von Worldpay nicht über das Handy des Benutzers erfolgen, sondern vielmehr direkt am Kartenlesegerät. Dafür ist eine Kamera an das stationäre Gerät angeschlossen bzw. gleich im Gerät integriert. Sobald der Kunde dann mit seiner Kreditkarte bezahlen möchte, wird sein Gesicht von der Kamera erfasst und mit dem im Worldpay-Serverzentrum hinterlegten Profil verglichen. Damit kann also nicht nur bei Online-Zahlungen eine Authentisierung per Gesichtsscan erfolgen, sondern ebenso bei Zahlungen im Geschäft.

Bei auftretenden Problemen hat der Kunde dann selbstverständlich die Möglichkeit, sich zusätzlich durch Vorlage seines Ausweises zu identifizieren.

Relevanz

Doch kann diese Technologie tatsächlich für uns relevant werden? Die Antwort darauf dürfte ja lauten. Denn schon die Zahl der Unternehmen, welche die Zahlungssysteme von Worldpay einsetzen, liegt bei ca. 400.000. Betrachtet man dann noch die täglich durchgeführten Transaktionen, die bei etwa 31 Millionen liegen, wird der eine oder andere zwangsläufig mit dieser Zahlungsmethode in Berührung kommen.

Mit der Einführung dieses Verfahrens wird sicherlich eine Diskussion betreffend Privatsphäre bzw. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden einhergehen. Dagegen verblasst selbst die nahezu ehrenhafte Absicht des Unternehmens, mithilfe der Technologie den Kreditkartenmissbrauch einzudämmen.

Stehen bleibt wieder einmal die Frage, ob das von Worldpay verfolgte Ziel höher gewichtet werden kann als die Rechte eines Einzelnen? Das ist stark zu bezweifeln, nicht zuletzt aufgrund der erlangten Biometrischen Daten des Einzelnen, die besonders sensible Daten darstellen, sowie möglicher und annähernd gleichwertiger Alternativen zur Gesichtserkennung. Zu denken sei dabei beispielsweise an ein Bild des Kartenbesitzers auf seiner Kreditkarte, wie auch bei der Gesundheitskarte bereits vorhanden. Zudem könnte es bei Einführung der Technologie zu einer Verlagerung des Missbrauchspotentials auf Unternehmensseite kommen. Dem Schutz des Verbrauchers wäre damit zweifelsfrei nicht gedient.