Mit der Markteinführung der Vivy-Gesundheits-App wird im Herbst 2018 ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Gesundheitsdaten gemacht. Mehr als 13,5 Millionen Versicherte aus 14 gesetzlichen (GKV) und 2 privaten Krankenversicherung (PKV) können seit dem 17.09.2018 ihre Gesundheitsdaten kostenlos auf ihrem Smartphone verwalten.

Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Notfalldaten etc. können mit Einwilligung der Versicherten in der digitalen Akte Vivy gespeichert und auf dem Smartphone jederzeit abgerufen werden. Vivy soll außerdem an Impftermine erinnern, Fitnesstracker können mit ihr gekoppelt werden. Nur der Versicherte soll Zugriff auf seine Daten haben, alle Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert.

Apps liegen im Trend

Auch die Techniker Krankenkasse (TK-Safe App, für mehr als 10 Millionen Versicherte) und die AOKen (26 Millionen Versicherte) entwickeln ihre eigene App zur digitalen Gesundheitsakte, die sich noch in der Testphase befinden.

Solche Apps sollen helfen, mehr Transparenz für die Patienten zu schaffen und ggf. Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Diese neuen Produkte haben offensichtlich eine neue Dynamik in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gebracht.

Seit Jahren versucht das Gesundheitsministerium die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Ärzte, Krankenhäuser und weitere Heilberufler untereinander u.a. Diagnose und Therapiemaßnahmen mittels einer elektronischen Patientenakte austauschen können.

Auch Patienten sollen ihre Gesundheitsdaten besser verwalten können. Der erste Schritt wurde im 2015 mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gemacht. Die elektronische Gesundheitskarte scheint jedoch im Zeitalter des Smartphones nicht mehr zeitgemäß.

Elektronische Patientenakte

Nun haben sich laut einem Bericht des „Handelsblatt“ (14.10.2018) unter Berufung auf eine dreiseitige Absichtserklärung Krankenkassen und Ärzte bei Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte, die allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen soll, geeinigt.

Die elektronische Patientenakte soll einem einheitlichen Muster folgen und einen Standardbereich für medizinische Daten (u.a. Arztbefunde), einen Kassenbereich für Quittungen oder ggf. Informationen zu Bonusprogrammen und einen Bereich enthalten, in dem der Versicherte eigene Fitnessdaten, Ernährungspläne etc. hinterlegen könnte.

Die Daten sollen zentral auf Servern in Deutschland gespeichert werden. Diese elektronische Patientenakte soll über die Gesundheitskarte (eGK) aber auch über Smartphone oder Tablet einsehbar sein.

Bei der Vivy-Gesundheits-App sowie bei der elektronischen Patientenakte soll die Datenhoheit bei den Versicherten liegen: Sie sollen entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf.

Sie haben auch den Anspruch, dass sichergestellt wird, dass die Speicherung ihrer sensiblen Gesundheitsdaten den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt.

Update 18.10.2018:

Fälschlicher Weise hatten wir von der „Technische Krankenkasse“statt der Techniker Krankenkasse geschrieben. Wir haben den Tippfehler korrigiert.