In unserer Pressemitteilung vom 1.6.2010 haben wir Sie über die datenschutzrechtlichen Probleme beim Einsatz des Webtracking Tools Google Analytics informiert und die Nachbesserungsversuche – Opt-Out-Browser-Plug-In bzw. „anonymizeIp()“ – von Google dargestellt.
Trotz der getroffenen Maßnahmen haben wir zu einem restriktiven Einsatz des Webtracking Tools geraten, bis eine Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden vorliegt.
Zwischenzeitlich hat die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Baden-Württemberg eine entsprechende Stellungnahme vom 9.3.2011 abgegeben und festgestellt, dass die von Google getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen. Google Analytics wird von den Aufsichtsbehörden daher als datenschutzwidrig eingeschätzt.
Nahezu zeitgleich hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) – das ist die Datenschutzaufsichtsbehörde für Schleswig-Holstein – das Webtracking Tool „Piwik“, eine Open Source Anwendung, auf dessen datenschutzkonforme Einsatzmöglichkeit überprüft. In seiner Stellungnahme vom 15.3.2011 kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass das Tool bei entsprechender Implementierung, die das ULD ausführlich darstellt, datenschutzkonform eingesetzt werden kann und damit eine zulässige Alternative zu den rechtswidrigen Anwendungen anderer Analysedienste bietet.