In den Niederlanden droht Google ein Bußgeld von bis zu 15 Millionen Euro, wenn das Unternehmen nicht bis Ende Februar 2015 seine Datenschutzbestimmungen ändert. Laut niederländischer Datenschutzbehörde CBP verknüpfe Google rechtswidrig Nutzerdaten. Google müsse eine Einwilligung von den Nutzer einholen, ob Nutzerdaten miteinander kombiniert werden dürfen. Die EU-Datenschutzbeauftragten hatte bereits in 2012 Googles Datenschutzbestimmungen als unzulässig bezeichnet.
Auch in anderen Ländern, wie etwa Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien laufen Verfahren gegen Googles Datenschutzbestimmungen. In Deutschland hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im Herbst diesen Jahres angeordnet, dass Google seine Bestimmungen ändern müsse. Da Google Widerspruch eingelegt hat, ist die Anordnung noch nicht rechtswirksam. Anders als in den Niederlanden ist eine Anordnung in Deutschland allerdings nicht mit einem Bußgeld verbunden.