Haben Sie die auffälligen Kamerawagen von Google in den letzten Wochen auch wieder Straßen abfahren und -fotografieren sehen? Dann leben Sie vermutlich in einer der 18 Städte in Deutschland, in denen die berühmt berüchtigten Google-Autos seit Anfang Dezember wieder unterwegs sind. Die neuen Aufnahmefahrten sollen nach Angaben von Google in 2015 auf Gebiete in ganz Deutschland ausgeweitet werden.

Google Street View und der Datenschutz

Als die Kamerawagen zum ersten Mal im Sommer 2008 auf deutschen Straßen unterwegs waren und digitalisierte 360-Grad-Panoramabilder ihrer Umgebung aufnahmen, waren viele Menschen insbesondere aufgrund der bildlichen Erfassung ihrer Privatwohnungen verunsichert und um die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte besorgt. Im Rahmen einer sich anschließenden datenschutzrechtlichen Diskussion räumte Google den Betroffenen schließlich das Recht ein, die Abbildung des eigenen Hauses, durch Einlegung eines Einspruchs digital verpixeln zu lassen. Ein Antrag auf Unkenntlichmachung der Abbildung des eigenen Hauses kann auch jetzt noch jederzeit gestellt werden.

Bereits im Frühjahr 2011 (nur wenige Monate nach erstmaliger Veröffentlichung der Bilder im Internet) gab Google bekannt, den Ausbau von Street View in Deutschland nicht weiter betreiben zu wollen. Offizielle Gründe wurden hierfür nicht genannt. Es liegt jedoch nahe, dass die massive Kritik in Deutschland und nicht zuletzt die bereits bis zum Start von Street View eingegangenen ca. 244.000 Einsprüche von Betroffenen ihren Teil dazu beigetragen haben.

Keine Veröffentlichung des neuen Bildmaterials geplant

Auch aktuell ist nach Angaben von Google kein weiterer Ausbau des Bildmaterials bei Street View geplant. In einem Blogbeitrag heißt es hierzu wörtlich: “Bei den kommenden Fahrten nutzen wir das Bildmaterial aber nur, um Google Maps zu verbessern und haben keine Pläne, dieses zu veröffentlichen.“

Da die erhobenen Daten nur intern zur Aktualisierung der Straßenkarten von Google Maps verwendet werden sollen, ist auch die Einräumung einer Einspruchs­möglichkeit diesmal nicht geplant.

Kein neuer Datenschutzskandal bei Google

Auf den Internetseiten der für Google zuständigen Hamburgischen Aufsichtsbehörde wird zudem erläutert, dass Gesichter und Kfz-Kennzeichen in dem neuen Bildmaterial dauerhaft verpixelt werden, so dass auch eine spätere Wieder­herstellung dieser persönlichen Merkmale nicht möglich ist. Auch Informationen über WLAN-Netze sollen nach Angaben von Google nicht erfasst werden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann daher – in Bezug auf Google wohl ausnahmsweise – Entwarnung gegeben werden. Auch seitens des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar wurden, ganz im Gegensatz zu der aktuellen Diskussion um die Bildung von Nutzerprofilen, keine weiteren Bedenken geäußert.

Sollten dennoch Aufnahmen bei Google Street View auffindbar sein, die datenschutzrechtlich problematisch sind und die Privatsphäre von Personen nicht ausreichend beachten, können die Aufnahmen Google über die Funktion „Problem melden“ jederzeit angezeigt werden. Informationen von Google zu dem Ablauf einer solchen Anzeige sowie zum Antrag auf Unkenntlichmachung in Bezug auf das alte bereits veröffentlichte Bildmaterial finden Sie hier.