Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte untersagt Google per Verwaltungsanordnung die Daten seiner Nutzer aus unterschiedlichen Diensten willkürlich zu Profilen zusammenzuführen. In Deutschland ist der Hamburgische Datenschutzbeauftragte für Google zuständig, da der Suchmaschinenkonzern hier seine Deutschlandniederlassung betreibt. Die Hamburger Aufsichtsbehörde verpflichtet Google nun Daten aus der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste „nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren“ Nach Ansicht der Datenschützer greift Google durch sein bisheriges Vorgehen „weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein“.

Die Aufsichtsbehörde ist der Meinung, dass Google detaillierte Bewegungsmuster seiner Nutzer durch Standortdaten erstellen kann, die Interessen seiner Nutzer durch Rückschlüsse aus Suchanfragen erfährt, den finanziellen und sozialen Status vieler Nutzer kennt und auch sexuelle Orientierungen und den Beziehungsstatus aus den gesammelten Daten seiner Nutzer ableiten kann.

„In den Privatsphärebestimmungen schließt Google die Verknüpfung besonders sensibler personenbezogener Daten lediglich zu Werbezwecken aus. Nichtsdestotrotz kann die Verknüpfung all dieser Informationen aus den verschiedenen Einzeldiensten aussagekräftige und nahezu umfassende Persönlichkeitsbilder entstehen lassen. Die Bildung solcher diensteübergreifender Profile behält sich Google durch die seit März 2012 geltenden Privatsphärebestimmungen ausdrücklich vor. Da für eine derartig massive Profilbildung unter Zusammenführung aller Daten weder im nationalen noch im europäischen Recht eine Rechtsgrundlage existiert, ist dies nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich und informiert in eine derartige Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder – soweit dies gesetzlich vorgesehen ist – er dagegen widersprechen kann.“ So die Pressestelle des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Sollte Google nicht auf die Anordnung reagieren, kann die Hamburger Behörde ein Zwangsgeld von bis zu einer Million Euro verhängen, das in den USA eingetrieben werden müsste. Zur Zeit prüft Google die Anodnung.