Im November letzten Jahres wurde bekannt, dass Google den Fitnesstracker- und Smartwatch-Hersteller Fitbit für 2,1 Milliarden US Dollar kaufen will (wir berichteten, wie Nutzer ihren Fitbit-Account löschen können). Der Abschluss der Transaktion ist für dieses Jahr geplant, da sowohl die Fitbit-Aktionäre als auch Regulierungsbehörden der Übernahme zustimmen müssen. Grünes Licht gab es Anfang Januar von den Aktionären. Anders sieht es bei den Regulierungsbehörden aus.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 19. Februar eine Erklärung zu den Auswirkungen von Fusionen auf die Privatsphäre herausgegeben, in der er eindeutig vor den Risiken der Übernahme von Fitbit durch Google für die Privatsphäre der Nutzer warnt.

In seiner Erklärung erläutert der EDSA, dass die mögliche Kombination und Anhäufung von sensiblen persönlichen Daten ein hohes Risiko für das Grundrecht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten darstellen. Bemerkenswert ist auch, dass der EDSA die beteiligten Parteien an ihre Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung erinnert. Explizit werden Google und Fitbit aufgefordert die möglichen Risiken für die Privatsphäre und den Datenschutz zu mildern, bevor sie die Übernahme bei der EU-Kommission anmelden. An die Kommission gewandt, bietet der EDSA seine Unterstützung bei der Bewertung der Fusion an. Eine solche Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses ist ungewöhnlich. Für das Verfahren an sich ist sie nicht erforderlich.

Google reagierte bisher lediglich mit der Beteuerung, dass der Schutz der Nutzerdaten für den Konzern ganz oben stehe. Auch eine Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden sei selbstverständlich.