Nun einmal „JA“! Das Verwaltungsgericht Regensburg hat das Jobcenter im Landkreis Regen rechtskräftig verpflichtet, die Diensttelefonnummern seiner Mitarbeiter herauszugeben (vgl. VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 04. November 2014 – RN 9 K 14.488).
Hintergrund
Das beklagte Jobcenter nutzt zur Beantwortung aller telefonischen Anfragen wie sehr viele andere Jobcenter eine einheitliche Hotline Nummer, die in verschiedenen Callcenter aufläuft. Somit ist es „Anrufern“ des Jobcenters nicht möglich, gleich in Kontakt mit ihrem Sachbearbeiter zu treten. Dagegen wurde geklagt und der Kläger hatnun Recht bekommen.
Begründung
Wie immer in solchen Streitigkeiten wird das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Begründung herangezogen. Bürger haben nach § 1 IFG ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieses Recht schätze das Gericht nun so ein, dass eben auch eine Liste der Durchwahlnummern herauszugehen sei. In der Herausgabe der Telefonliste sahen die Richter weder die öffentliche Sicherheit gefährdet, noch wäre ein erhöhtes Arbeitsaufkommen durch vermehrte Telefonanrufe ein ausreichender Grund gegen die Bekanntgabe der Telefonnummern. Auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiter wischte das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung beiseite. Die Einholung einer Einwilligung der einzelnen Mitarbeiter sei nicht erforderlich. Hier beruft sich das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der „…mit der Nennung des Namens, der Dienstbezeichnung, der dienstlichen Telefonnummer und der dienstlichen E-Mail-Adresse des Beamten [auf der Internetseite der Behörde] keine in irgendeiner Hinsicht schützenswerten personenbezogenen Daten preisgegeben werden (BVerwG, B.v. 12.3.2008 – 2 B 131/07 – juris Rn. 8).
Häufig „Nein“
In vergleichbaren Fällen haben Gerichte aber auch schon anders geurteilt. So sah das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen durch die Herausgabe der Telefonnummern von Richtern die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt (wir berichteten). Wenn die Richter ständig angerufen würden, sei die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichts als staatliche Einrichtung gestört.
Und nun?
Mal so, mal so, könnte man meinen. Eine Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz für solche Fragestellungen steht noch aus. Da aber der, mit der Klage beauftragte, Rechtsanwalt in einem anderen Verfahren Revision gegen eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts eingelegt hat, muss sich das Bundesverwaltungsgericht der Problematik in naher Zukunft annehmen.
Christel T.
28. September 2015 @ 13:37
@-thh Wenn man einen Schriftwechsel mit einem Gericht hat, steht die Durchwahl der zuständigen Geschäftsstelle ganz normal auf dem Briefkopf. Man kriegt die Telefonnummer auch durch einen Anruf in der Zentrale raus.
Deswegen gibt es da nicht solche Kämpfe.
Beim Jobcenter steht die Nummer des Call-Centers im Briefkopf. Allerdings ist sie dort häufig als Durchwahl des Sachbearbeiters ausgewiesen, weil wir sind ja alle so blöd, daß wir das nicht mitkriegen.
Auch auf Nachfrage bekommen Erwerbslose diese Telefonnummern häufig nicht.
Wer sie veröffentlicht, wird übelst bedroht, die Geheimhaltung der Telefonnummern hat hohe Priorität.
Hier beschreibt Harald Thomé, was ihm alles passiert ist, als er die Telefonlisten von Jobcentern veröffentlichte:
http://www.harald-thome.de/media/files/Ausstiegserkl-rung-8.1.2014End.pdf
Von Seiten der BA aus werden die berechtigten Anliegen von Erwerbslosen, die teilweise nur deswegen anrufen müssen / wollen, weil vorher vom Jobcenter aus schlampig oder falsch gearbeitet wurde, konsequent als „Störungen“ dargestellt und diffamiert.
Wie kann es eine „Störung“ der „Arbeit“ sein, wenn die Arbeit angeblich darin besteht, die Anliegen der „KundInnen“ zu bearbeiten, von denen man gar nicht oder nicht rechtzeitig erfährt, wenn man die „KundInnen“ an der Kontaktaufnahme hindert?
-thh
24. September 2015 @ 10:41
Das VG Regensburg hatte allerdings bisher offenbar noch keine Gelegenheit, ein Telefonverzeichnis mit den Durchwahlen aller Richter online zu stellen. Ich bin gespannt, wann dieses Versehen behoben wird.