Nicht nur in Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung umstritten (wir berichteten). Auch in Großbritannien stößt sie auf Widerstand. Hier hat nun der High Court of Justice von England und Wales die britische Umsetzung der inzwischen vom EuGH verworfenen EU-Richtlinie (wir berichteten) zur Vorratsdatenspeicherung im Notstandsüberwachungsgesetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ (DRIPA) für rechtswidrig erklärt.
Der High Court of Justice bezieht sich dabei vor allem auf Art. 7 und 8 der EU- Grundrechtecharta. Diese regeln zum einen das Recht jeder Person auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation und zum anderen den Schutz personenbezogener Daten. Im Kern hat sich der High Court mit der Frage beschäftigt, inwieweit der Zugriff auf personenbezogene Daten ohne Richtervorbehalt mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Hier ist der High Court zu dem Schluss gekommen, dass das EU-Recht eine unabhängige Genehmigung für den Zugriff auf personenbezogene Daten verlangt. Außerdem sei nicht klar geregelt, was unter schweren Straftaten zu verstehen sein, welche unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen.
Allerdings ist der High Court auch der Ansicht, dass der EuGH mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sich nicht grundsätzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen habe.
Der britische Gesetzgeber hat nun bis Ende März 2016 Zeit, das Gesetz nachzubessern. Allerdings hat die Regierung bereits angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die nächsthöhere Instanz zu diesem Gesetz verhält.
Jens
7. August 2015 @ 8:53
Wie Sie schon der von Ihnen mitgeteilten Absicht der Regierung, „in Revision zu gehen“, entnehmen können, ist der High Court nicht „das Oberste Zivilgericht von England und Wales“.
Olaf Rossow
7. August 2015 @ 9:25
Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben den Artikel entsprechend geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Rossow