Ein Blick über den europäischen „Datenschutztellerrand“ mit einem interessanten Verfahren gegen eines der führenden Kreditkartenunternehmen in Lateinamerika

Das IFAI (Datenschutzbehörde in Mexiko) hat am 28.08.2013 ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet ca. 560.000 € gegen das Kreditkartenunternehmen Tarjetas Banamex verhängt.

Das Bußgeldverfahren wurde durch die Anzeige eines Betroffenen in Gang gesetzt, der wiederholt Anrufe der Firma Tarjetas Banamex  erhalten hatte – ohne Kunde des Unternehmens zu sein. Das Unternehmen ging fälschlich davon aus, Forderungen gegen den Betroffenen geltend machen zu können. Nachdem der Betroffene das Unternehmen erfolglos aufgefordert hatte, entsprechende Anrufe künftig zu unterlassen und die über ihn gespeicherten Daten zu löschen, wandte er sich an das IFAI. Er bat das IFAI auf behördlichem Wege um die Löschung seiner Daten um so die Unterlassung weiterer Anrufe zu erreichen. Nachdem auch behördliche Schreiben zur Sachverhaltserforschung unbeantwortet blieben, leitete das IFAI ein Bußgeldverfahren gegen Tarjetas Banamex ein. Nach Ansicht des IFAI begründet das Verhalten des Unternehmens einen Verstoß gegen Artikel 6, 7, 8 und 14 des LFPDPPP (Mexikanisches Datenschutzgesetz) und gegen Artikel 11, 12, 36 und 47 der RLFPDPPP (Mexikanische Datenschutzverordnung).

Im Einzelnen bestand der Verstoß in:

  • der rechtswidrigen Behinderung der Tätigkeit des IFAI durch wiederholte Weigerung die angeforderten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen
  • der Speicherung von inkorrekten Daten und der Weigerung diese Daten zu korrigieren oder zu löschen
  • der weiteren Nutzung der Daten des Betroffenen gegen seinen Willen
  • der Verletzung von Grundprinzipien des mexikanischen Datenschutzrechts.

Der beschriebene Verstoß wird in Mexiko als Ordnungswidrigkeit eingestuft und ist bußgeldbewehrt (Art. 63 LFPDPPP, Art. 64 LFPDPPP).

Die verhängte Summe des Bußgeldes beträgt insgesamt 9.848.140 Mexikanische Pesos und entspricht damit ca. 560.000 Euro. Dieses aus europäischer Sicht hohe Bußgeld ist darauf zurückzuführen, dass nach mexikanischem Recht die Wirtschaftskraft der für den Verstoß verantwortlichen Stelle bei der Berechnung des Bußgeldes berücksichtigt wird.