Ein Neugeborenes kann weder rufen, noch aufstehen, noch sich bemerkbar machen – es ist in jeder Hinsicht auf Erwachsene angewiesen. Da diese jedoch nicht rund um die Uhr physisch neben dem Kind sitzen können, entsteht ein praktisches Problem: Wie bleibt man erreichbar, ohne permanent im selben Raum zu sein?
Die Lösung: ein Babyphone
Während sich deren klassische Funktion auf eine reine monodirektionale Audioübertragung (vom Kind zum Erwachsenen) beschränkt, bieten neue Modelle auch eine Bildübertragung (mit Nachtlichtkamera & Bewegungserkennung) oder eine bidirektionale Audioübertragung. Zum Teil ermöglichen diese auch eine Atemüberwachung.
Bei der Wahl der Geräte sollte, gerade im Hinblick auf die Datenübertragung zwischen den Sende- und Empfangseinheiten bzw. deren Absicherung, genau hingesehen werden. Es gibt vier verschiedene Übertragungsarten.
Alte Geräte nutzen eine analoge Datenübertragung über eine Funkfrequenz. Die Übertragung ist unverschlüsselt und daher am unsichersten, da diese mit jedem Funkscanner mitgehört werden kann. Gerade wenn man an einer viel befahrenen Straße wohnt, kann man gelegentlich den Funkverkehr von LKW-Fahrer*innen über das Babyphone mithören, bzw. umgekehrt.
IP-basierte Geräte (mittels WLAN oder App) sind sicherer, wobei starke Schwankungen je nach Hersteller und Umsetzung bestehen können. Das Babyphone ist ins Heimnetzwerk eingebunden und streamt Audio- und/oder Videodaten über TCP/IP. Die App läuft auf dem Smartphone, teils auch über Cloud-Server des Herstellers. Angriffsfläche bietet eine schlechte Verschlüsselung des WLAN oder die Nutzung schwacher Passwörter. Aber auch die Speicherung der Daten in der Cloud, insbesondere bei Anbietern aus datenschutzrechtlichen Drittländern, sprechen eher gegen eine Verwendung.
Wesentlich sicherer sind Geräte, die FHSS (Frequency Hopping Spread Spectrum) nutzen. Hierbei wechseln Sender und Empfänger synchron zwischen vielen Frequenzen wechseln. Dadurch wird die Möglichkeit eines Abhörens erheblich erschwert.
Die größtmögliche Absicherung bieten DECT-Geräte. DECT steht für Digital Enhanced Cordless Telecommunications. Geräte mit neuester DECT-Technik nutzen standardmäßig eine 64-Bit- (DSAA) oder 128-Bit (AES) -Verschlüsselung. Zudem wird der Chiffrierschlüssel alle 60 Sekunden erneuert, sodass Angreifer kaum Zeit zum Entschlüsseln haben. Nachteil der DECT-Geräte besteht in der hohen Dauerstrahlung der Geräte, die sich über den Eco-Modus zumindest reduzieren lassen.
Fazit
Auch wenn die Weiterverwendung alter Babyphone ressourcensparend und umweltfreundlich ist, sollte man die Aspekte Datenschutz und Privatsphäre nicht gänzlich ausklammern Im Zweifel wird nicht nur das Gebrabbel des Baby übertragen und u. U. abgehört, sondern auch vertrauliche oder sensible Gespräche innerhalb der Familie oder mit Dritten, wenn diese in unmittelbarer Nähe zum eingeschalteten Babyphone geführt werden.
16. April 2026 @ 12:13
Es geht noch schlimmer! Es gibt ja auch Geräte mit Video-Überwachung und mit Rückkanal, über den die Eltern mit dem Kind sprechen können. Diese Geräte stammen meist aus China und benötigen die Cloud des Herstellers. Die sind notorisch unsicher, siehe z.B. https://www.heise.de/news/Angreifer-koennten-Victure-Babyphones-ausspionieren-Hersteller-reagiert-nicht-6186016.html
Wenn ein solches Gerät (oder der Übertragungsweg) gehackt ist, dann kann der Angreifer a) heimlich mitlauschen UND mitsehen, und b) den Rückkanal nutzen – beispielsweise um das Baby anzuschreien und seine Reaktion zu filmen. Alles schon dagewesen.