An vielen Stellen haben wir bereits über die sog. Wearables berichtet. Und auch in den vergangenen Tagen warteten unter vielen Weihnachtsbäumen wieder Fitnessarmbänder und Smartwatches auf ihre Nutzer. Neben technikaffinen Männern und fitnessbewussten Frauen kommt nun auch eine neue „Zielgruppe“ zum Vorschein: Babys.

Das Geschäft mit den Wearables für Säuglinge boomt gerade in den USA und dieser Trend kommt auch langsam aber sicher in Europa an. Der Phantasie der Hersteller sind dabei keine Grenzen gesetzt. So gibt es einen „intelligenten“ Strampler mit integrierten Sensoren für die Überwachung von Atmung und Schlafposition oder eine Babysocke, welche mit einem Herz-, Puls- und Sauerstoffmesser ausgestattet ist. Mit Hilfe von Sensoren und Mikrofonen ist es den Eltern möglich, jede Vitalfunktion und Bewegung ihres Babys rund um die Uhr zu kontrollieren. Sie werden informiert, wenn Abweichungen vom zuvor erfassten Ist-Zustand auftreten  oder die Schlafumgebung des Babys zu warm oder zu laut ist. Ideal also für Eltern, die sich jeden Abend Sorgen machen ihr Baby alleine in den Schlaf zu wiegen. Doch die Geräte können noch einiges mehr: Sie sammeln nicht nur die Daten, sondern werten diese aus und erstellen ein Schlafprofil des Babys. Auf diese Weise können die Wearables den frisch gebackenen Eltern sogar voraussagen, wann ihr Baby aufwachen wird und in welcher Stimmungslage es sich befinden wird.

So schön diese Minicomputer auch für die Eltern sein mögen, aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Aufrüstung des Kinderbettchens jedenfalls nicht unkritisch. Die Transmitter übermitteln die aufgezeichneten Daten rund um die Uhr an eine Empfangsstation. In vielen Fällen werden diese Daten zunächst in eine Cloud gestreamt, dort verarbeitet und erreichen dann in Echtzeit die zu dem Tool gehörige App auf den Smartphones der Eltern. Was die Hersteller jedoch verschweigen ist der Umgang mit den Daten in der Cloud. Was passiert mit diesen Daten? Werden tatsächlich nur die Vitaldaten des Babys erfasst oder ist mit Hilfe eines eingebauten Mikrofons vielleicht sogar ein Lauschangriff auf die Eltern im Schlaf- oder Kinderzimmer möglich?

Trotz der vermeintlichen Vorteile die Sicherheit seines Kindes zu erhöhen, bleibt es zu empfehlen, sich vor dem Einsatz derartiger Wearables über die Verarbeitung der Daten und deren Empfänger genau zu informieren und erst auf der Grundlage einer möglichst präzisen Information durch den Hersteller zu entscheiden, ob und wie schon die Kleinsten im Beistellbett „überwacht“ werden sollen.