Diesen Satz hört man immer wieder, wenn es um Überwachung, Big Data und die Sammelwut einiger Internetangebote geht. Datenschützer halten immer dagegen, dass auch vermeintlich unkritische Daten schützenswert sind.

Vielleicht ist das Folgende geeignet, den einen oder anderen zum Überdenken seiner Einstellung „Ich gehöre zu den Guten, meine Daten dürfen getrackt werden“ zu bewegen.

Anscheinend hat das US-Justizministerium per Durchsuchungsbefehl Daten von über 1,3 Millionen Internetnutzer einer regierungskritischen Seite angefordert (vgl. hier). Wer jetzt denkt, es handele sich bei der Webseite um eine Anleitung zum Bombenbau, liegt leider falsch. Die Seite, die von der Firma Dreamhost betreut wird, hatte Proteste zur Amtseinführung von Präsident Trump organisiert und unterstützt zur Zeit Demonstranten, die sich aufgrund von Zwischenfällen bei der Amtseinführung vor Gericht verantworten müssen.  Das Justizministerium will nun alle verfügbaren Daten wie Name, Adresse, Fotos, E-Mail-Inhalte von allen Nutzern auswerten, die die Webseite besucht haben. Gegen diese Sammelwut wehrt sich Dreamhost. Ihrer Meinung nach können nicht 1,3 Millionen Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt werden, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein, nur weil sie eine regierungskritische Webseite besucht haben.

Das Justizministerium hat nun den Superior Court in Washington, DC angerufen, um Dreamhost gerichtlich zu zwingen, die Daten herauszugeben. Die Anhörung ist für diese Woche angesetzt.

Wir dürfen gespannt sein, wie die Richter die freie Meinungsäußerung bewerten und ob sie Dreamhost zur Herausgabe der Daten verpflichten werden.

Wie war das noch: „Ich habe doch nichts zu verbergen…“

Update 24.08.2017:

Das Amerikanische Justizministerium hat seine Forderungen modifiziert und den Umfang der geforderten Daten etwas eingegrenzt.

The DOJ has now asked the court to exclude from their original records request:

  • Any unpublished media, including both text and photographs that may appear in blog posts that were drafted but never made public.
  • Any HTTP access and error logs, meaning visitors’ IP addresses are largely safe

The DOJ  „also claims it will set aside and seal any information DreamHost hands over that is outside the scope of its warrant. However, it still wants information about the protest organizers‘ identities and private messages, among other things“ (siehe hier).

 

Update 24.08.2017, 21:55 Uhr

Ein Sieg für die Privatsphäre?!

Jetzt wird es spannend: Bei der heutigen Anhörung vor Gericht, hat der zuständige Richter die Regierung aufgefordert, strenge Regeln bei der Sammlung von Informationen einzuhalten. Diejenigen, die zwar über die Webseite kommuniziert, aber keine Straftaten begangen hätten, seien zu schützen. Aus diesem Grund soll das Justizministerium dem Gericht alle Ermittler namentlich benennen, die Zugang zu den geforderten Daten bekommen. Darüber hinaus soll das Ministerium darlegen, mit welchen Methoden die zur Verfügung gestellten Daten analysiert würden. Die komplette Beweisaufnahme wird von dem Gericht überwacht werden. Sollten Informationen ans Licht kommen, die nicht durch den neuen (abgespeckten) Durchsuchungsbeschluss gedeckt sind, wird das Gericht diese unter Verschluss nehmen. Dem Justizministerium ist es untersagt diese Informationen an irgendeine andere Behörde weiterzuleiten.