Anfang des Jahres wurde das Thema Beschäftigtendatenschutzgesetz zur allgemeinen Überraschung wieder auf die Agenda des Bundestages gesetzt: Es gab Termine für die abschließende Beratung im Innenausschuss sowie für die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Reform des Beschäftigtendatenschutzes im Parlament. Diese wurden dann aber wiederholt verschoben. Eine Verkündung des neuen Gesetzes noch vor der Bundestagswahl im September wurde in Aussicht gestellt.

Da sich jedoch der von Anfang an stark in der Kritik stehende Gesetzesentwurf von 2010 auch mit dem zuletzt im Januar eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht in wesentlichen Zügen geändert hatte, erstarkten die damaligen massiven Proteste von Arbeitnehmervertretern und Datenschützern wieder. Vielfach wurden Regelungen als unklar oder unangebracht kritisiert, die die Befugnisse der Arbeitgeber zur Kontrolle und Überwachung der Beschäftigten erheblich ausweiteten und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer stark einschränkten.

Nach der erneuten Verschiebung der abschließenden Beratungen im Januar war in den letzten Wochen völlig unklar, was aus dem Vorhaben werden würde (wir berichteten). Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, erklärte heute, dass die schwarz-gelbe Koalition ihre Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz aufgeben will:

„Wir haben das Thema endgültig zurückgestellt. Eine Lösung muss in der nächsten Legislaturperiode gefunden werden.“

Was bedeutet das?

Im Gesetzgebungsverfahren gilt das Diskontinuitätsprinzip. Das bedeutet, dass ein Gesetzesvorhaben, welches innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde, nach Ablauf dieser Periode automatisch verfällt. Mit anderen Worten: Das Gesetzgebungsverfahren muss in der neuen Legislaturperiode komplett von vorn begonnen werden.

Es bleibt daher abzuwarten, ob das kommenden Herbst neugewählte Parlament wiederum eine Reform des Beschäftigtendatenschutzes thematisieren und hierzu auf den gegenwärtigen Entwurf zurückgreifen oder ein inhaltlich völlig neuer Entwurf eingebracht wird. Entscheidend hierbei werden das Ergebnis der Bundestagswahl und die daraus resultierenden Machtverhältnisse im Parlament sein.