Die Realität überholt oftmals das Recht: Durch die technische Entwicklung wie z.B. bei vernetzen Geräten, dem IoT oder dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) werden immer mehr datenschutzrechtlich relevante Vorgänge miteinander verzahnt und neue, komplexe Sachverhalte entstehen, die nur bedingt von den Regelungen des Gesetzgebers erfasst werden. Und auch die Rechtsprechung des EuGH hat in jüngster Zeit für Aufsehen gesorgt, wonach in vielen Fällen eine „gemeinsame Verantwortlichkeit“ von Business-Kunden und Plattformbetreibern anzunehmen sein wird.

Es lässt sich deshalb diskutieren, ob die Vorgaben der DSGVO noch der Realität entsprechen bzw. das Modell der Verantwortlichkeiten aus der DSGVO überhaupt noch zeitgemäß ist.

Diese – zugegeben – etwas provokante Frage wirft unser Justiziar, Conrad S. Conrad in seinem längeren Fachaufsatz in der Fachzeitschrift „Datenschutz und Datensicherheit“ (DuD 2019, Heft 09) auf und verdeutlicht an einigen aktuellen Beispielen aus der Praxis, welche Fragen sich aus der Rechtsanwendung ergeben  – und welche Konsequenzen dieses bedeuten kann. Wird der Nutzer eines Smartphones oder conected car bald zum eigenen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO und hat die datenschutzrechtlichen Vorgaben selbst zu kontrollieren bzw. einzuhalten?

Den Beitrag „Die Verantwortlichkeit in der Realität“ können wir Ihnen dankenswerterweise hier direkt zum Abruf bereitstellen.

Viel Spaß beim Lesen und diskutieren!