Pünktlich zu Weihnachtszeit jährt sich die wohl bekannteste Volkszählung. Im Lukas-Evangelium (Kapitel 2, Vers 1) liest sich diese wie folgt:

„In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen. Dies geschah zum ersten Mal; damals war Quirinius Statthalter von Syrien. Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. So zog auch Josef von der Stadt Nazaret in Galiläa hinauf nach Judäa in die Stadt Davids, die Betlehem heißt; denn er war aus dem Haus und Geschlecht Davids. Er wollte sich eintragen lassen mit Maria, seiner Verlobten, die ein Kind erwartete. Als sie dort waren, kam für Maria die Zeit ihrer Niederkunft, und sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen. Sie wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe, weil in der Herberge kein Platz für sie war. In jener Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde.“

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen war damals wohl noch kein Thema. Jedenfalls sind keine entsprechenden Regelungen oder Verordnungen überliefert – unter heutigen Gesichtspunkten kaum vorstellbar.

Erst die Volkszählung ca. 1983 Jahre später führte zu einer grundsätzlichen Klärung, ob und wie staatliche Stellen mit Daten ihrer Bürger umgehen dürfen und zu der Entwicklung des heutigen Datenschutzrechts.

Gut 30 Jahre später stehen heutzutage Volkszählungen kaum noch im gesellschaftlichen Fokus. Die Volkszählung 2012 verlief – verglichen mit der Volkszählung von 1983 – eher unspektakulär.

Die Themen 2014 waren viel eher

  • Kommunikationsüberwachung durch die NSA
  • Videoüberwachung
  • Internet der Dinge
  • Smartmeter
  • Soziale Medien und
  • Europäische Datenschutzgrundverordnung

Auch 2015 werden uns viele dieser Themen wieder begegnen und beschäftigen. Jetzt steht aber erst einmal das Weihnachtsfest bevor.

Für dieses wünschen wir Ihnen Zeit zur Entspannung und Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge.

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