„Alles wunderbar beim Datenschutz in den USA!“, so könnte man meinen, wenn man der EU-Kommission Glauben schenkt. Die EU-Kommission hat vergangene Woche eine Pressemitteilung zu der ersten jährlichen Überprüfung des EU-US-Privacy-Shields herausgegeben. Demnach ist das Privacy-Shield ein Erfolg, lediglich kleinere Dinge könnten noch verbessert werden.

Hintergrund

Die Übertragung personenbezogener Daten in die USA stellt Unternehmen rechtlich vor ein Problem. Per se verfügt die USA über kein angemessenes Datenschutzniveau. Um Unternehmen die Datenübermittlung dennoch relativ einfach zu ermöglichen, hat die EU mit den USA ein Abkommen geschlossen, dass die Möglichkeit für US-amerikanische Unternehmen eröffnet, eben doch ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt zu bekommen. Die Wirksamkeit des mit Beschluss vom 12.7.2017 und am 1. August 2017 in Kraft getretenen EU-US-Privacy-Shield wurde nun erstmalig überprüft.

Ergebnis der Prüfung

Andrus Ansip, Vizepräsident der Europäischen Kommission, betont, dass die EU-Kommision voll hinter dem Privacy Shield stehe. Auch die EU Justizministerin, Věra Jourová, sieht das Abkommen als Erfolgsmodell, dass lediglich an einigen Stellen verbessert werden sollte. Sie betont, dass beide Seiten darauf achten müssten, den hohen Datenschutzstandard zu wahren. Als Empfehlung in Richtung Washington fordert die EU-Kommission die schnelle Einsetzung der Ombudsperson und die regelmäßige Kontrolle durch das US-Handelsministeriums, ob Unternehmen sich auch tatsächlich an die Vereinbarungen des Privacy Shields halten. Auch müssten EU-Bürger besser informiert werden, wie sie sich beschweren könnten.

Mit Spannung darf der eigene Prüfbericht der EU-Datenschutzbehörden, der Artikel 29-Gruppe, erwartet werden. Dieser soll Ende November veröffentlicht werden. Kritiker des Privacy Shields erhoffen sich von dem Bericht klarere Worte.