Deutschland will und muss seine Verwaltung modernisieren. Daher ist es auf den ersten Blick begrüßenswert, dass die Bundesregierung ein Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) auf den Weg bringt.
Die Idee
Für jede natürliche Person wird eine Identifikationsnummer als registerübergreifendes Ordnungsmerkmal in alle relevanten Register von Bund und Ländern eingeführt. Dabei schlägt das Innenministerium in dem Gesetzentwurf die Steuer-ID als Identifikationsnummer vor. Über 50 Datenbanken sollen so über die Steuer-ID verknüpft werden.
Nun schlagen Datenschützer Alarm. Die Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss aller Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, hat in einer Entschließung vom 26.8.2020 vor der Verwendung der Steuer-ID gewarnt. Die Steuer-ID wurde für rein steuerrechtliche Sachverhalte eingeführt und wurde auch nur deshalb bisher als verfassungskonform angesehen.
Das Problem
Durch eine einheitliche Identifikationsnummer könnten viele personenbezogene Daten verknüpft und zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen zusammengestellt werden.
Die DSK stuft die Verwendung der Steuer-ID als Identifikationsmerkmal als verfassungswidrig ein. Zwar sind im Gesetzentwurf technisch-organisatorische Sicherungen gegen eine missbräuchliche Verwendung vorgesehen, aber nach Ansicht der Datenschützer reichen diese bei weitem nicht aus. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die neue ID-Nummer auch im Wirtschaftsleben weite Verbreitung findet und somit das Risiko eines Missbrauchs weiter steigen würde.
Alternativvorschlag
Die DSK schlägt alternativ sektorspezifische Personenkennziffern vor. Diese sind nach Ansicht der DSK datenschutzgerecht und praxistauglich, da sie einerseits eine eindeutige Identifizierung ermöglichen, andererseits aber staatliche Abgleiche deutlich erschweren. Als Beweis für die Tauglichkeit solcher sektorspezifischer Identifikationsnummern wird Österreich angeführt. Unsere Nachbarn arbeiten seit Jahren mit solchen IDs.
So datensparsam kann Rückverfolgbarkeit sein – Wochenrückblick KW 37 | Artikel 91
11. September 2020 @ 13:00
[…] hat ihren Sinn: Wo Daten sind, werden sie auch zweckentfremdet. Das droht nun auch mit der Steuernummer, die eine Bürger*innen-Nummer werden […]
Anonymous
9. September 2020 @ 10:50
Ich bin stark dafür, dass vor Dienstantritt vor allem in den Innenministerien des Bundes und der Länder einmal die Inhalte des Volkszählungsurteils rezitiert und zehn Fragen dazu beantworten werden müssen. Und wer einen Fehler macht bekommt mit dem Grundgesetz einen Schlag in den Nacken.