Deutschland will und muss seine Verwaltung modernisieren. Daher ist es auf den ersten Blick begrüßenswert, dass die Bundesregierung ein Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) auf den Weg bringt.

Die Idee

Für jede natürliche Person wird eine Identifikationsnummer als registerübergreifendes Ordnungsmerkmal in alle relevanten Register von Bund und Ländern eingeführt. Dabei schlägt das Innenministerium in dem Gesetzentwurf die Steuer-ID als Identifikationsnummer vor. Über 50 Datenbanken sollen so über die Steuer-ID verknüpft werden.

Nun schlagen Datenschützer Alarm. Die Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss aller Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, hat in einer Entschließung vom 26.8.2020 vor der Verwendung der Steuer-ID gewarnt. Die Steuer-ID wurde für rein steuerrechtliche Sachverhalte eingeführt und wurde auch nur deshalb bisher als verfassungskonform angesehen.

Das Problem

Durch eine einheitliche Identifikationsnummer könnten viele personenbezogene Daten verknüpft und zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen zusammengestellt werden.

Die DSK stuft die Verwendung der Steuer-ID als Identifikationsmerkmal als verfassungswidrig ein. Zwar sind im Gesetzentwurf technisch-organisatorische Sicherungen gegen eine missbräuchliche Verwendung vorgesehen, aber nach Ansicht der Datenschützer reichen diese bei weitem nicht aus. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die neue ID-Nummer auch im Wirtschaftsleben weite Verbreitung findet und somit das Risiko eines Missbrauchs weiter steigen würde.

Alternativvorschlag

Die DSK schlägt alternativ sektorspezifische Personenkennziffern vor. Diese sind nach Ansicht der DSK datenschutzgerecht und praxistauglich, da sie einerseits eine eindeutige Identifizierung ermöglichen, andererseits aber staatliche Abgleiche deutlich erschweren. Als Beweis für die Tauglichkeit solcher sektorspezifischer Identifikationsnummern wird Österreich angeführt. Unsere Nachbarn arbeiten seit Jahren mit solchen IDs.