Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20. April 2016 eine Entschließung verabschiedet, in der die rasche Schaffung eines Klagerechtes für die deutschen Datenschutzbehörden im Zuge des geplanten EU-US-Privacy Shields gefordert wird.
Hintergrund
Im Rahmen der EuGH Rechtsprechung zur sog. Safe Harbor Entscheidung, hat der EuGH explizit darauf hingewiesen, dass der nationale Gesetzgeber für die Datenschutzbehörden Rechtsbehelfe vorzusehen hat, die ihnen bei rechtlichen Bedenken gegen eine Angemessenheitsentscheidung der Kommission die Anrufung nationaler Gerichte ermöglichen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden fordern die Schaffung dieses Klagerecht ein, da sie nur dann z.B. die Rechtmäßigkeit des EU-US-Privacy Shields überprüfen lassen könnten. Andernfalls wären die unabhängigen Datenschutzbehörden an alle Entscheidungen der EU-Kommission gebunden, selbst wenn sie der Auffassung wären, dass eine Entscheidung der Kommission rechtswidrig sei.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 4. April hierzu einen Antrag in den Bundesrat eingebracht.