Es gibt gewisse Dinge im Leben – auch eines Datenschützers – die nie alt werden. Dazu gehört das Einbinden von externen Dienstleistern in verschiedenen Konstellationen beim Umgang mit personenbezogenen Daten, kurzum die sogenannte Auftragsverarbeitung.

Dann und wann glaubt man, bereits alles Erdenkliche dazu gelesen, alles Gelesene dazu erdacht zu haben, und trotzdem wird man gelegentlich von der Wirklichkeit aufgeschreckt und eines Besseren belehrt. So erging es mir beim Betrachten verschiedener Spezialfälle und Diskutieren mit Kollegen im Hause: „Ist das jetzt eine Auftragsverarbeitung oder nicht? Hmm…“

Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD) dreht sich dabei um viele spannende Gesichtspunkte:

  • Warum es lohnenswert ist, die oben gestellte Frage präzise rechtlich zu klären;
  • welche Kriterien zur Abgrenzung herangezogen werden können;
  • und was es dabei mit Steuerberatern auf sich hat.

Den Aufsatz können Sie in der aktuellen DuD Ausgabe (Ausgabe 3,2019) lesen bzw. hier herunterladen.