Die hitzige Diskussion, ob das Anbringen von Namen auf Klingelschildern DSGVO-konform ist, dürfte abkühlen.
Zur Erinnerung:
Ein Mieter in Wien hatte sich über das Anbringen seines Namens auf dem Klingelschild beschwert und darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesehen. Er bekam Recht und nun sollen an allen Gemeindebauten in Wien die Klingelschilder (mehr als 200.000) ausgetauscht werden.
Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten
Deutschlands oberste Datenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, hat gestern eine Stellungnahme zu der Diskussion abgegeben.
„Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.“
Ähnlich wie viele Landesdatenschutzbeauftragte (vgl. beispielhaft die Stellungnahme des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht) sieht Frau Voßhoff den Anwendungsbereich der DSGVO in der Regel bei Klingelschildern nicht eröffnet, da „[das] Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen … weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar[stellt]“. Selbst für den nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten konstruierten Fall einer Anwendbarkeit der DSGVO käme als Rechtsgrundlage für das Anbringen der Namen auf den Klingelschildern die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f in Betracht.
Den Mietern steht es natürlich weiterhin frei, Widerspruch gegen die Anbringung ihres Namens einzulegen und eine pseudonyme Markierung einzufordern.
Rüge an Verbände
Frau Voßhoff mahnt alle Verbände und Institutionen sich in Fällen mit „Breitenwirkung“ vor der Versendung von Informationsmaterial mit den zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden abzustimmen und betont dadurch erneut die beratende Funktion der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland.
Martin J.
6. November 2018 @ 12:41
Es ist schwer Anonymus zu antworten, aber ich versuche es einmal:
dem Rettungsdienst, Polizei,… reicht die Adresse + Nummer nicht, da dies bedeutet das im Vorfeld diese Nummer bekannt gegeben werden muss.
Das Beispiel in Wien kann durchaus als Vorbild dafür genommen werden wie eine gute Idee durch Kleinkariertheit zerstört wird. Auch hätte ich etwas mehr Rückgrat von der zuständigen Behörde erwartet.
Das automatische Anbringen der Türschilder kann man sicher diskutieren durch Zustimmung (im Mietvertrag) regeln. So wurden von ca. 22000 Mietern wahrscheinlich 219000 Mieter bevormundet und mit Zusatzkosten belastet.
Das Problem mit dem aktuellen Datenschutz ist das er dem normalen Anwender jetzt von „Pfennigfuchsern“ gegängelt wird, denn die wahren Probleme beim Datenschutz werden so nicht gelöst.
Anonymous
19. Oktober 2018 @ 17:24
Ja, solche Fälle tun dem Ansehen des Datenschutzes keinen Gefallen. Man muss auch mal auf dem Teppich bleiben und das hat Frau Voßhoff zum Glück klargestellt. Das wäre bei anderen Themen übrigens auch mal angebracht, z.B. bei der Informationspflichtenbürokratie, Cookiebanner für normale Besucherzählung, DSFA auf Basis Standarddatenschutzmodell etc. … Gerade Verbände sollten hier nicht auf jeden Zug aufspringen.
Anonymous
19. Oktober 2018 @ 14:09
Wenn Vermieter bei jedem neuem Mieter automatisch Klingelschilder mit deren Namen anbringen, ist dies eine automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Artikel zum Sachverhalt gehen inhaltlich je nach Quelle stark auseinander! Es geht darum, dass ansich Namen auf Klingelschilder/Briefkasten weder Pflicht sein sollten noch notwendig sind.
Es geht um die Frage, ob Vermieter ohne Einverständnis der Mieter Namen anbringen dürfen und ob Mieter, wenn Sie dies nicht möchten, berücksichtigt werden.
Und da hätte Voßhoff was in die richtige Wege leiten können! Sprich Adresse + Nummer reicht als Information aus.
Anonymous
19. Oktober 2018 @ 11:07
Das Schmierblatt mit der großen Reichweite ist natürlich auch auf den Zug aufgesprungen, und bei den – vorsichtig ausgedrückt – in Grundrechtsfragen weniger fitten Mitbürgern bleibt wieder nur „Datenschutz ist albern und nervt“ hängen…