Am 08.04.2016 hat der Rat eine konsolidierte Fassung der Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde hierbei im Verhältnis zum Trilogentwurf noch einmal erheblich sprachlich überarbeitet und neu durchnummeriert.
Die Verordnung wird nun dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Wenn diese Billigung vorliegt (wahrscheinlich nächsten Donnerstag, 14.04.2016), kann der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wirksam werden.
Der Datenschutz in Europa wird mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinheitlicht. In unserer Beitragsreihe stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor, die in der ersten Jahreshälfte 2018 für alle verpflichtend werden.