Die „Personal Trainer“ im Smartphone oder der Smart Watch namens Fitness App, Schrittzähler & Co. erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Selbstoptimierung beim Training und das Dokumentieren des eigenen Fortschritts scheinen viele Menschen zu motivieren, den inneren Schweinehund beim Training zu überwinden. Das ist ja grundsätzlich eine feine Sache. Im prädigitalem Zeitalter habe ich meine Trainingseinheiten noch in langen Listen manuell (unglaublich, oder?), also tatsächlich mit einem Stift in eine Trainingskladde eingetragen. Gut zugegeben, die konnte man nur schwer „teilen“. Zumindest habe ich das damals „geliked“ (schreibt man das so?).

Ich nutze ja keine Fitness Apps – oder?

Ironie aus. Grundsätzlich soll ja jeder selbst entscheiden können, ob er sich digitale Schrittduelle mit Bürokollegen liefern möchte, oder seine Laufrunden auf Facebook mitteilen will. Da liegt aber der Hund begraben. Erstens, können Sie als Nutzer von Smartphones zum Teil gar nicht entscheiden, ob Ihr Gerät oder die von Ihnen genutzte App bspw. Gesundheitsdaten von Ihnen aufzeichnet. So verfügt etwa die aktuelle IOS Software über eine App namens „Health“, die man lange Zeit gar nicht deaktivieren, noch löschen konnte (dies ist erst seit IOS 8 möglich). Die App ist in der Grundeinstellung Ihres Apple Geräts aktiviert und speichert munter die tägliche Schrittzahl, die dabei zurückgelegte Strecke und legt hierzu eine Jahresstatistik an. Selbst wenn man also die weiteren Funktionen nicht nutzt, kann aus den Daten zumindest die Trägheit oder Dynamik seines Nutzers abgelesen werden. Zweitens haben Sie in Zukunft (und vielleicht schon jetzt) keine Entscheidungsbefugnis darüber, wer auf diese Daten zugreifen kann, bzw. an wen Ihr Netzbetreiber oder Handyanbieter diese Daten übermittelt.

Die Industrie bringt sich in Stellung

Der Markt mit Gesundheitsdaten ist mittlerweile ein Milliardengeschäft geworden. Laut einer Studie der YouGov Deutschland AG sei mittlerweile jeder dritte Deutsche sogar grundsätzlich bereit, seine Gesundheitsdaten an Versicherer weiter zu geben, sofern er hierdurch Vorteile erhalte. Pharmaindustrie, Forschung und die Versicherungswirtschaft sind interessierte Abnehmer. Der Datenhandel wird nun auch ganz offiziell eingeleitet. IBM und Apple wollen Ihre bestehende Kooperation auch auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten ausweiten. IBM bereitet nach einem jüngsten Bericht des Spiegel die Gründung einer neuen Gesellschaft mit 2000 Mitarbeitern vor, die die Auswertung und Aufbereitung der Daten durchführen soll.

Und nun?

Datenschützer und interessierte Betroffene sollten gespannt künftige Änderungen in den Datenschutzerklärungen Ihrer Anbieter auswerten. Entweder werden hier unverblümt „Einwilligungen“ eingebaut, die die Datenweitergabe rechtfertigen sollen, oder die Daten werden vermeintlich nur in anonymer Form weitergegeben. Beide Vorgehensweisen sind mit europäischen Datenschutzmaßstäben kritisch zu hinterfragen. Die Erfahrung zeigt, dass solche „Einwilligungen“ oftmals nicht optional, sprich tatsächlich freiwillig, abgefragt werden und mit der Anonymisierung ist es oftmals so eine Sache. Wer bspw. die Diskussionen zwischen Abrechnungszentren, Kassenärztlichen Vereinigungen und Datenschützern in der Gesundheitsbranche verfolgt hat, weiß, dass es bezüglich der Anonymität von Daten aus Sicht von einigen Beteiligten Auslegungsspielraum zu geben scheint.

Fazit: Wer Fitness Apps nutzt, sollte sich die Datenschutzbestimmungen vorab sehr gut durchlesen. Auch dies bietet jedoch im Zweifel keinen Schutz davor, dass die dabei erhobenen Daten nicht doch auch verwertet werden. Die Anreize des Marktes sind hier einfach sehr hoch.