Der am 05.02.16 vom Bundesministerium des Inneren (BMI) veröffentlichte Referentenwurf für die „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ wurde zwischenzeitlich am 13.04.2016 vom Kabinett beschlossen und ist am 02.05.2016 in Kraft getreten.

Der am 05.02.16 veröffentlichte Entwurf wurde anschließend im Kreise der Länder und Verbände diskutiert und liegt nun in finaler Form vor.

Die Verordnung enthält zunächst nur Angaben zu den KRITIS-Unternehmen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Gesetztes Ziel ist es, bis Anfang 2017 auch die KRITIS Betreiber aus den Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen zu identifizieren; dies soll durch eine Änderungsverordnung geschehen.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist nun auch die 24-Monatsfrist angebrochen, die Betreibern zu Verfügung steht um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren (s. §§ 8b Absatz 3 bzw. 8a Absatz 1 BSI-Gesetz).