Am 14. Und 15. Februar 2019 luden die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. D. Kugelmann und der Landesdatenschutzbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. S. Brink zum 8. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt mit dem Thema „Künstliche Intelligenz und die Zukunft des Datenschutzrechts“ ein.
Über 100 Teilnehmer versammelten sich, um den spannenden Vorträgen zu lauschen. Mit Beratern aus der Wirtschaft, Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden sowie Teilnehmern aus dem öffentlichen Dienst, war das Publikum sehr breit gefächert. Die Veranstaltung startete mit den technischen Einführungen in die künstliche Intelligenz sowie mit der rechtlichen Betrachtung beim Einsatz von künstlich intelligenten Systemen sowohl im Datenschutzrecht als auch im Zivilrecht.
Am Abend des ersten Tages fand eine Diskussion über die Blockchain-Technologie im Portalverbund und bei der Registeroptimierung statt. Vertreter aus Politik und Wirtschaft diskutierten über die Zukunft und den Einsatz dieser Technologie in der öffentlichen Verwaltung.
Der zweite Tag begann mit Vorträgen über den Einsatz von künstlicher Intelligenz aus Sicht des öffentlichen Rechts sowie den Herausforderungen bei der Umsetzung JIRL für die Polizei, mit dem Schwerpunkt auf den Problemen bei der datenschutzrechtlich konformen Umsetzung in die Polizeigesetze.
Zum Abschluss wurde mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Vom Datenschutz zur Datensouveränität“ ein Blick in die mögliche Zukunft der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewagt. Der Begriff der Datensouveränität beruht unter anderem auf der nachfolgenden Aussage der Bundeskanzlerin beim IT-Gipfel im Jahr 2016: „Das Prinzip der Datensparsamkeit kann nicht die Richtschnur sein für die neuen Produkte“. Wirtschaftsminister Gabriel plädierte damals dafür, sich von dem klassischen Datenschutzbegriff zu verabschieden zu Gunsten der Datensouveränität. Der Gedanke „Vom Datenschutz zur Datensouveränität“ als Richtschnur zum Umgang mit personenbezogenen Daten wurde unter anderem von den zwei oben genannten Landesdatenschutzbeauftragten heftig kritisiert.
Im Nachgang werden wir einige Themen und Thesen für Sie zusammenfassen und als Blogbeiträge veröffentlichen.