Cyberangriffe auf Unternehmen und Organisationen sind heute leider allgegenwärtig und nehmen weiter zu (siehe auch Bundeslagebild Cybercrime 2023).
Umso wichtiger ist es, einen Notfallplan für den Fall eines Cyberangriffs zu haben. Eine Alarmierungsliste kann hierbei wertvolle Dienste leisten.
Sinnvolles Werkzeug für IT-Notfälle
In der heutigen digitalisierten Welt sind Unternehmen, Verwaltungen und Dienstleister zunehmend auf eine robuste IT-Infrastruktur angewiesen. Ein erfolgreicher Cyberangriff kann verheerende Folgen haben – von Datenverlusten bis hin zu erheblichen finanziellen Schäden. In solchen Krisensituationen ist schnelles und entschlossenes Handeln unerlässlich. Eine effektive Alarmierungsliste kann hierbei den entscheidenden Unterschied machen.
Was ist eine Alarmierungsliste?
Eine Alarmierungsliste ist eine Sammlung von Kontakten, die in Notfallsituationen erreichbar sind, um mögliche Schäden von der IT-Infrastruktur abzuwenden. Diese Liste sollte Personen enthalten, die ohne langes Verifizieren kontaktiert werden können und idealerweise über Entscheidungskompetenz im IT-Bereich verfügen. Insbesondere IT-Leiter und IT-Mitarbeiter, die bereits detaillierte Kenntnisse über die angegriffenen Systeme besitzen, sind wertvolle Ansprechpartner.
Warum ist eine Alarmierungsliste wichtig?
In Notfällen ist es wichtig, schnell auf verlässliche und vertrauenswürdige Kontakte zurückgreifen zu können. Eine Alarmierungsliste hilft dabei, autorisierte und kompetente Personen zu informieren.
Zeit ist ein kritischer Faktor bei der Abwehr von Cyberangriffen. Eine gut gepflegte Alarmierungsliste ermöglicht es, sofort die richtigen Personen zu erreichen, wodurch wertvolle Zeit gespart wird.
Angebot der Polizei in Bremen
Die Polizeien sind international vernetzt und tauschen untereinander relevante Informationen aus, die entscheidend dazu beitragen können, IT-Schäden zu minimieren, wenn unverzüglich darauf reagiert wird.
Die Polizei in Bremen erhält daher Informationen von anderen Polizeien weltweit. Diese schnellstmöglich an die richtigen Ansprechpartner weiterzuleiten, stelle jedoch eine große Herausforderung dar.
Durch die Alarmierungsliste der Polizei in Bremen können diese Informationen ggfs. schnell an relevante und bekannte Empfänger weitergegeben werden. Die Eintragung obliegt keiner besonderen Vorgabe. Ideal ist es hier mindestens einen direkten Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz aus der IT einzutragen. Interessierte Unternehmen, Verwaltungen oder andere Einrichtungen aus Bremen (keine Privatpersonen) können sich per E-Mail an cybercrime@polizei.bremen.de wenden.
Wer kann auf die Daten der Alarmierungsliste zugreifen?
Nach Angaben der Polizei Bremen ist diese Liste verschlüsselt gespeichert, dient ausschließlich zur Kontaktaufnahme bei unmittelbarer Betroffenheit und wird nur von den Mitarbeitern des Fachbereichs Cybercrime-Ermittlungen betreut, genutzt und aktualisiert. Die Eintragung ist freiwillig.
Fazit
In einer Welt, in der Cyberangriffe immer raffinierter werden, ist es unerlässlich, durch schnelle und effiziente Reaktionsmechanismen vorbereitet zu sein.
Die Eintragung in eine oder mehrere Alarmierungsliste(n) ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Baustein zur Verbesserung der Cybersicherheit für Unternehmen und Organisationen.
Uns liegen keine Informationen darüber vor, ob es in anderen Bundesländern vergleichbare Angebote für Alarmierungslisten gibt. Die Kontaktdaten der „Zentralen Ansprechstellen Cybercrime“ (ZAC) der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen in den einzelnen Bundesländern sind hier aufgeführt:
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/ZAC/zac_node.html