… wohl auch in diesem Jahr nicht (zumindest nicht in Bremen). Das hat schon fast Tradition. Genauso ist es für uns zur Tradition geworden, am heutigen Tag an die älteste und bekannteste Volkszählung der Menschheit zu erinnern:

In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen. Dies geschah zum ersten Mal; damals war Quirinius Stadthalter von Syrien. Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. So zog auch Josef von der Stadt Nazaret in Galiläa hinauf nach Judäa in die Stadt Davids, die Betlehem heißt; denn er war aus dem Haus und Geschlecht Davids. Er wollte sich eintragen lassen mit Maria, seiner Verlobten, die ein Kind erwartete. Als sie dort waren, kam für Maria die Zeit ihrer Niederkunft, und sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen. Sie wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe, weil in der Herberge kein Platz für sie war. In jener Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde.“ (Lukas-Evangelium Kapitel 2)

Im Evangelium niedergeschrieben und über Generationen hinweg überliefert erinnern wir uns Jahr für Jahr an dieses historische Ereignis. Dabei leben wir gerade selbst in historischen Zeiten. Die Corona-Pandemie, die erste Pandemie des 21. Jahrhunderts, bescherte uns viele, teilweise auch einschneidende Änderungen im Alltag. Anders als vor gut zweitausend Jahren jedoch, rückte in der Pandemie das Thema Datenschutz stark in den Fokus des allgemeinen Diskurses. Wie wäre wohl die Volkszählung unter der Herrschaft Kaiser Augustus verlaufen, wenn dieser mit den Widrigkeiten der Gegenwart zu kämpfen gehabt hätte?

Womöglich wäre diese ausgefallen, weil ein Lockdown die Bewohner des Reiches gehindert hätte, in ihre Städte zu gehen. Sie hätten Kontaktformulare ausfüllen müssen, um in dem Stall neben der Krippe unterzukommen, einen Impfnachweis bei sich führen und eine Mund- Nase-Bedeckung tragen müssen. Die Hirten hätten den Mindestabstand einhalten müssen und die Heiligen Drei Könige, die durch den Stern von Bethlehem zu Jesus geführt wurden, hätten ihre Gaben (Gold, Weihrauch und Myrrhe) nicht zeitgleich darbringen können.

Alles in allem eine große Herausforderung für alle Beteiligten. So schlägt sich auch die Brücke zur Gegenwart. Neben den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, galt und gilt es auch unter erschwerten Bedingungen den Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten.

Die Aktualität dieses Themas spiegelte sich auch in unseren Blogbeiträgen wider. Ob es um die Datenschutzkonformität der verschiedenen „Corona-Apps“ (wir berichteten unter anderem hier) oder die Kontaktnachverfolgungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie ging, diese und weitere Maßnahmen wurden geschaffen um Infektionsketten zu unterbrechen und die Pandemie einzudämmen. Besonderes Augenmerk lag auf der Verarbeitung von Beschäftigtendaten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Umsetzung der Home-Office-Pflicht (wir berichteten hier, hier und hier). oder der Abfrage des Impfstatus durch den Arbeitgeber beziehungsweise der Zutrittskontrolle unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 28b Infektionsschutzgesetz (3-G-Modell) ab Ende November. Ähnliche Probleme bestanden im privaten Bereich sowie in Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeheimen.

Diese Themen werden uns auch in 2022 weiter beschäftigen.

Für die kommenden Tage wünschen wir Ihnen viele besinnliche Stunden, Zeit zum Abschalten und Kraft tanken.

Bleiben Sie gesund!

Ihre datenschutz-notizen Blogredaktion