Rein statistisch gesehen- ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – nein. Dass Sie das aber sollten, wissen Sie selbst am besten. Datenverarbeitungsvorgänge werden immer komplexer und somit immer schwerer darstellbar. Hinzu kommen die Fälle, in denen Unternehmen die Nutzer gerne im Unklaren lassen möchten, was z.B. mit den erhobenen Daten passiert. Beide vorgenannten Fälle führen, neben vielen anderen Dingen, dazu, dass Nutzungsbedingungen häufig ohne technisches und juristisches Vorwissen kaum zu verstehen ist. Zwar gilt nach der ab kommendem Jahr gelten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das der Nutzer über die Verarbeitung seiner Daten in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ informiert werden muss (Art. 12 Abs. 1 S. 1), aber Papier ist nun mal geduldig.

Dass aber nicht immer die Schuld bei den „Datenkraken“ zu suchen ist, wurde kürzlich durch ein sehr amüsantes Beispiel aus Großbritannien deutlich. Der britische Hotspot-Anbieter Purple hatte, ganz im Sinne der DSGVO, seine Nutzungsbedingungen für freies WLAN testweise von 1600 auf 260 Wörter reduziert. Zum Vergleich: fast 170 Wörter haben Sie jetzt schon gelesen.

Soweit so gut, allerdings erklärte sich jeder, der den Nutzungsbedingungen zustimmte, bereit, 1000 Stunden gemeinnützige Arbeiten zu leisten. Zu den möglichen Arbeiten gehörten auch so „nette“ Dinge wie das Reinigen von Toiletten auf Festivals bzw. das Hundekotaufsammeln in Parks (vgl. hier). 22.000 Nutzer stimmten diesen Nutzungsbedingungen (wahrscheinlich ohne sie zu lesen) zu.

Und die Moral von der Geschicht‘? Wir Nutzer agieren häufig nach dem Motto „Wasch‘ mir den Pelz, aber mach‘ mich nicht nass!“ Auf der einen Seite beschweren wir uns über große Unternehmen, die immer mehr Daten zu undurchsichtigen Zwecken von uns haben wollen. Auf der anderen Seite machen wir uns aber auch nicht die Mühe deren Erklärungen zu lesen, die uns genau dies erklären sollen. Vielleicht dürfen wir als Nutzer auch nicht zu bequem sein…