In der aktuellen Vorab-Version seines 30. Tätigkeitsberichtes geht der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg (LfDI BW) unter Ziffer 4.6 auf den sogenannten Zwei-Klick-Button ein. Dieser wird derzeit u.a. von heise.de genutzt. Dem Tätigkeitsbericht ist zu entnehmen, dass der LfDI BW diese Lösung „vorübergehend toleriert“.

Durch den Zwei-Klick-Button soll verhindert werden, dass bereits der Aufruf einer Interseite mit integriertem Social Plugin zu einer Datenübertragung an den Betreiber der Social Media Plattform führt. Zur grundsätzlichen Problematik finden Sie hier nähere Erläuterungen.

Zwar ist auch der Zwei-Klick-Button nicht unumstritten, stellt derzeit jedoch eine praktikable Lösung dar, mit welcher Webseitenbetreiber versuchen können, etwaige Datenschutzverstöße von Social Media Diensten zu kompensieren.

Was gibt es sonst noch Neues?

Nach aktuellen Medienberichten hat die IHK Schleswig-Holstein mittlerweile Klage gegen das ULD eingereicht. Das ULD hatte der IHK Schleswig-Holstein eine Beanstandung wegen des Betreibens einer Fanpage ausgesprochen. In dieser Beanstandung hatte das ULD selbst auf die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage der IHK hingewiesen und deutlich zum Ausdruck gebracht, an einer gerichtlichen Klärung ein großes Interesse zu haben.