Bereits im Sommer 2011 hatte das Landgericht Aschaffenburg (wir berichteten) eine Impressumspflicht für Facebook-Seiten bei unternehmerischer Nutzung bejaht. Nunmehr hat das Landgericht Frankfurt/ Main in seinem Beschluss vom 19.10.2011 (Az.: 3-08 O 136/11) diese Rechtsansicht bestätigt.

Betreibern einer unternehmerisch genutzten Facebook Page wird daher dringend empfohlen, ihre Präsenz auf das Vorhandensein eines Impressums zu überprüfen.