Die nordrheinwestfälische Verbraucherzentrale hat sechs Unternehmen per Abmahnung aufgefordert, den „Gefällt mir“ – Button von Facebook datenschutzkonform einzubinden. Da bisher keine Abhilfe von Seiten der abgemahnten Unternehmen erfolgte, hat die Verbraucherzentrale jetzt gegen Peek und Cloppenburg sowie Payback Klage vor dem Landgericht Düsseldorf bzw. München eingereicht.

Hintergrund

Der „Gefällt mir“ – Button von Facebook sowie viele andere Social Media Plugins erlangen Daten über das individuelle Verhalten des Nutzers im Internet auch wenn sie gar nicht angeklickt werden. Anders ausgedrückt, wenn ich auf einer Seite im Internet surfe die ein Social Media Plugin nicht datenschutzkonform eingebunden hat, kann die entsprechende Social Media Plattform mitlesen. Das ganze wird regelmäßig durch sog. Cookies möglich, die mit den Social Media Buttons auf den Rechnern der Besucher gesetzt werden und die dann eine Weitergabe der Daten an Facebook und Co. veranlassen.

Datenschutzkonformer Einsatz ist möglich

Die Einbindung der Social Media Plugins auch datenschutzfreundlich und rechtskornform möglich. Einerseits per 2-Klick-Lösung, andererseits mittels Shariff. Das c’t-Projekt „Shariff“, als datenschutzfreundlichere Lösung, baut erst eine Verbindung zum sozialen Netz auf, wenn der Button betätigt wird. Und dieser „Shariff“ kann auch „liken“. Eine Anleitung wie die Einbindung funktionieren kann finden Sie hier. Eine transparente Darstellung des Verfahrens, auch in der Datenschutzerklärung der Webseite, sollte selbstverständlich sein, um eine datenschutzkonforme Lösung anzubieten.