Für die ohnehin datenschutzrechtlich umstrittenen Dashcams soll es bei der App „DailyRoads Voyager“ nun auch eine Live-Funktion geben, die es erlaubt, Echtzeit-Videos aus dem Auto direkt ins Internet zu übertragen.

Mit der Streaming-Funktion soll es beispielsweise möglich sein, über die Dashcam eines Nutzers eine fremde Stadt zu erkunden, Verkehrssituationen vorab einzuschätzen oder sich über das Wetter am Urlaubsort zu informieren. Nutzer, die eine Dashcam einsetzen, können anonymisiert auf einer Karte ausfindig gemacht werden, über die sich der Video-Stream starten lässt. Wenn sich gerade kein Fahrzeug mit einer Dashcam auf der Straße befindet, können sich die Nutzer durch eine Alert-Funktion über die Echtzeitvideos benachrichtigen lassen. Die App soll außerdem erlauben, Familienmitglieder, Freunde oder eine Firmenflotte zu verfolgen, nachdem diese vorher ausdrücklich hierin eingewilligt haben. Die Hersteller des „DailyRoads Voyager“ geben an, dass bislang bereits über zwei Millionen Menschen in 150 Ländern von der App Gebrauch gemacht haben. Auf dieser Basis soll auch die Live-Funktion verbreitet werden, die sich derzeit noch in der Planungsphase befindet.

Datenschutzrechtliche Risiken

Datenschutzrechtlich ist das Vorhaben – jedenfalls bezogen auf in Deutschland ansässige Nutzer – sehr gewagt. Mit den z.T. hochauflösenden Dashcams können (unbeteiligte) Personen identifiziert, Kfz-Kennzeichen kenntlich gemacht, Bewegungsprofile von Fahrzeugen oder Passanten erstellt und über die Live-Funktion im Internet verbreitet werden. Gerichtlich hätte diese Form der Dauerüberwachung hierzulande kaum Bestand, da regelmäßig die Interessen der von der Aufzeichnung Betroffenen überwiegen und die großflächige Beobachtung öffentlicher Räume als schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte gewertet wird. Auch wären die Videoaufnahmen einer Dashcam nur in Einzelfällen als Beweismittel verwertbar. Wie das Landgericht Heilbronn in einem Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) in zutreffender Weise festgestellt hat, würde die Verwertbarkeit der Aufnahmen als Beweismittel dazu führen,

dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen.“

Fazit

Mit dem Einsatz von Dashcams wird in anderen Ländern z.T. sehr sorglos umgegangen. Der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten wird dabei von den Herstellern nicht in ausreichender Weise Rechnung getragen. Insbesondere die Möglichkeit, Bilder der Dashcams live ins Internet zu übertragen, birgt ein hohes Missbrauchspotential. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Aufsichtsbehörden bei einer unzulässigen Datenerhebung und –übermittlung durch Dashcams hohe Bußgelder verhängen werden.

Das durch diese Form der Videoüberwachung zum Ausdruck gebrachte gegenseitige Misstrauen ist nicht nur aus juristischer Sicht kritisch zu sehen und kann auf lange Sicht – ergänzend zur Datenerfassung durch staatliche Einrichtungen und Social Media-Unternehmen – zu einer weiteren Schmälerung der Privatsphäre beitragen.