Der Einsatz von Bodycams in Deutschland durch die Polizei und auch anderes Sicherheitspersonal wie etwa bei der Bahn nimmt stetig zu. Die meisten dürften bereits einmal einen Polizisten mit dieser Ausstattung an einem Bahnhof oder auf einer Demonstration gesehen haben.

So sind zurzeit mehrere Bundesländer dabei, gesetzliche Grundlagen hierfür zu schaffen. Trotz der (neuen) Rechtslage bestehen jedoch nach wie vor Bedenken bei der Verwendung der kleinen Schulterkameras im öffentlichen Raum. Viele Unbeteiligte sehen sich durch die kleinen Kameras belästigt, wenn sie beispielsweise beim Kontrollgang der Polizei an einem Einsatzort oder am Hauptbahnhof kurzzeitig von der Kamera erfasst werden. Ebenso gibt es zahlreiche Fragen rund um die bevorzugten Anforderungen an die Technik der Bodycams. So greifen einige Behörden auf die umstrittene „Precording“-Funktion zurück, die rund 60 Sekunden vor Aktivierung der Kamera mitaufzeichnet und daher auch Geschehnisse vor Start der erkennbaren Aufnahme berührt. Andere Hersteller setzen auf die durchgängige Aufzeichnung in Dauerschleife, die sich dann aber nach einem bestimmten Zeitraum (z.B. nach 24 Stunden) immer wieder überschreibt. Letztlich gilt es aber auch zu klären, wer überhaupt den konkreten Zugriff auf das Bildmaterial haben darf und wo bzw. wie lange die Aufnahme aufbewahrt wird.

Sinn und Zweck der Bodycams

Neben alldem existiert aber noch die grundlegende Diskussion über den Sinn und Zweck der Bodycams. Sollen diese vor Angriffen auf Polizeibeamte abschrecken oder nur der späteren Aufklärung von Straftaten dienlich sein?

Während die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben einen Rückgang der tätlichen Angriffe auf Mitarbeiter des Konzernes auf Grund der installierten Schulterkameras verzeichnete, kommt eine aktuelle Studie aus den USA zu einem anderen Ergebnis. Eine über mehrere Monate laufende Befragung von 2200 Polizisten in der Hauptstadt der USA habe ergeben, dass sich die Beamten mit der Ausstattung der Bodycams nicht anders im Dienst verhalten würden als ihre Kollegen ohne Schulterkameras. Die Wissenschaftler zogen abschließend das Fazit, dass sich diese Video-Ausstattung der Polizisten kaum spürbar auf deren Arbeit auswirken würde und deshalb der finanzielle und organisatorische Aufwand zu hinterfragen sei.

In der Bewertung der Studie führten sie als einen möglichen Erklärungsansatz für dieses Ergebnis an, dass die Polizisten in den USA auf Grund der üblicherweise mit einem griffbereiten Smartphone mit Kamerafunktion ausgerüstete Anwesenden ohnehin einer wachsamen Öffentlichkeit ausgesetzt seien. Fast überall würden die Menschen sofort mit Ihrem Handy den Polizeieinsatz filmen.

Dieser Gedanke lässt sich sicherlich nicht von der Hand weisen. Auch hierzulande sind Schaulustige wie auch Demonstrationsteilnehmer vermehrt mit Handys und Kameras „live“ dabei, wenn es zu Unfällen oder Auseinandersetzungen mit den Beamten kommt. So hatte die Hamburger Polizei sogar aktiv in der Öffentlichkeit dazu aufgerufen, Bild- und Videomaterial von den Krawallen am Rande des G20 Gipfels in der Hansestadt auf einem hierfür vorgesehenen Portal hochzuladen und damit für die behördeninterne Auswertung und Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. Später beklagte sie die  „Online Hetzjagd“ durch die Medien als sogar Tageszeitungen auf „Verbrecherjagt“ gingen und mutmaßliche Verdächtige mit Fotos abbildeten.

Angesichts des technischen wie auch finanziellen Aufwands von rund 1000 Euro pro Gerät für diese Ausstattung der Schulterkameras dürften derartige Studienergebnisse den Kritikern Recht geben. Es sollten jedoch noch mehrere Pilotprojekte in Deutschland abgewartet werden, bevor eine abschließende Beurteilung erstellt wird.