Der Wechsel von Magdeburgs Torjäger Martijn Kaars zum FC St. Pauli ist nicht nur sportlich spektakulär, weil er mit vermutlich 4 Millionen Euro Ablöse für den 1. FC Magdeburg einen Rekordtransfer darstellt. Das allein hätte nicht gereicht, um es in unsere datenschutz notizen zu schaffen. Dafür bedurfte es schon besonderer Begleitumstände:

Wie mehrere Medien berichteten, ließ Magdeburgs Sportchef Otmar Schork am Rande eines Regionalligaspiels den Laptop aufgeklappt an seinem Arbeitsplatz zurück. Auf dem Bildschirm war eine E-Mail eines Verantwortlichen des FC St. Pauli sichtbar, in der ein Kaufangebot für Kaars unterbreitet wurde. Anhänger des Clubs fotografierten diese Nachricht offenbar durch ein Fenster an dem eine Jalousie halb geöffnet war und verbreiteten die Aufnahmen anschließend in sozialen Netzwerken (vgl. die Stellungnahme des 1. FCM).

Was hat denn das mit Datenschutz zu tun?

Dass Fans des 1. FCM von dem bevorstehenden Wechsel Kenntnis erlangen konnten, ist als Verletzung des Schutzgutes der Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu bewerten. Als die Informationen zu dem bevorstehenden Wechsel in den sozialen Medien geteilt wurden, war der Wechsel des Spielers noch nicht vertraglich vereinbart und hätte durchaus platzen können. Insofern hätten aus der Datenschutzverletzung erhebliche Nachteile für den betroffenen Spieler erwachsen können, sodass – auf Grundlage der vorliegenden Informationen – eine Meldepflicht der Datenpanne gegenüber der Aufsichtsbehörde bestand. Gewissheit wird hier sicherlich der nächste Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt bringen.

Sensibilisierung verhindert Datenpannen

Der Fall zeigt sehr anschaulich, wie schnell eine Datenpanne entstehen und wie leicht man diese mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen hätte verhindern können:

  • Bildschirmmonitore nie so ausrichten, dass Unbefugte – gegebenenfalls sogar über den Rücken des Nutzenden hinweg – auf diesen schauen können (Stichwort: shoulder surfing)
  • Computer sperren, wenn diese nicht genutzt werden und/oder der Nutzer den Raum verlässt (Stichwort: Windows-Taste + „L“ bzw. Control (Ctrl) + Befehlstaste (⌘) + „Q“) oder den Laptop zuklappen
  • Blickschutzfolie (insbesondere bei Laptops) verwenden, durch die das Monitorbild ab einem Seitenwinkel von 45 bis 60 Grad nicht mehr lesbar ist

Es bleibt zu hoffen, dass der Datenschutzbeauftragte des 1. FCM die Mitarbeitenden, insbesondere den Sportchef, nach dem Vorfall hinreichend sensibilisiert hat.