Heute ist es nun soweit! Wir haben den 25. Mai 2018 und, wer hätte es gedacht, die Erde dreht sich weiter, obwohl die Datenschutzgrundverordnung ab jetzt anzuwenden ist.

Mit dem heutigen Tag müssen alle Verantwortlichen, die nach Artikel 37 Absatz 1 DSGVO und § 38 Absatz 1 BDSG-neu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, diesen an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Wir hatten bereits Ende März über die Meldepflicht berichtet.

Mit dem heutigen Update wollen wir erneut nachsehen, welche Aufsichtsbehörden es den Verantwortlichen mit der Meldung leicht machen und wo es Probleme gibt. Die Aufsichtsbehörden hatten in den letzten Monaten immer betont, es werde eine einfache Möglichkeit der Onlinemeldung geben. Eine Zeit lang wurde sogar eine bundeseinheitliche Lösung avisiert. Davon ist schon seit einigen Wochen nicht mehr die Rede. Am Rande sei festgehalten, dass es sich bei der Meldung um eine Rechtserklärung handelt, die, egal auf welchem Weg sie die Aufsichtsbehörde erreicht, angenommen werden muss. Teilweise scheinen einzelne Aufsichtsbehörden hier anderer Meinung zu sein, aber dazu unten mehr. Schauen wir uns die Lage einmal Bundesland für Bundesland an.

Bayern

Seit dem 16.7.2018 ist in Bayern auch eine Onlinemeldung für den nicht-öffentlichen Bereich möglich.

Da die Zuständigkeiten für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern getrennt sind, muss in Bayern auch für den öffentlichen Bereich nachgeschaut werden. Hier ist eine Onlinemeldung möglich.

Baden-Württemberg

Im Ländle ist eine Onlinemeldung möglich.

Berlin

Auch in der Hauptstadt kann online gemeldet werden.

Brandenburg

Seit heute (wir haben um 17 Uhr nachgeschaut) kann auch in Brandenburg online gemeldet werden.

Bremen

Auch in Bremen gibt es nun (Stand 26.06.2018) die Möglichkeit einer Onlinemeldung.

Hamburg

Die Hamburger Aufsichtsbehörde bietet nun auch eine Onlinemeldung an.

Hessen

In Hessen ist eine Onlinemeldung möglich.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch hier ist eine Onlinemeldung möglich.

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen ist nun endlich eine Onlinemeldung möglich.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW ist eine Onlinemeldung möglich.

Rheinland-Pfalz

Hier ist eine Onlinemeldung möglich.

Saarland

Auch im Saarland ist eine Onlinemeldung möglich.

Sachsen

In Sachsen ist ebenfalls eine Onlinemeldung möglich.

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt ist eine Onlinemeldung möglich.

Schleswig-Holstein

Das ULD hat seit gestern Nacht auch eine Möglichkeit zur Onlinemeldung geschaffen.

Thüringen

Auch in Thüringen ist eine Onlinemeldung möglich.

Update 24.01.2023

Wir haben alle Links zur Onlinemeldung des DSB in den Bundesländern überprüft und ggf. angepasst.