In gewohnter Tradition beschäftigen wir uns, kurz vor dem Auspacken der Geschenke, damit, warum Jesus eigentlich in Bethlehem im Stall geboren wurde. Ursächlich war, Lukas-Evangelium (Kapitel 2, Vers 1), die wohl bekannteste Volkszählung:

„In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen. Dies geschah zum ersten Mal; damals war Quirinius Stadthalter von Syrien. Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. So zog auch Josef von der Stadt Nazaret in Galiläa hinauf nach Judäa in die Stadt Davids, die Betlehem heißt; denn er war aus dem Haus und Geschlecht Davids. Er wollte sich eintragen lassen mit Maria, seiner Verlobten, die ein Kind erwartete. Als sie dort waren, kam für Maria die Zeit ihrer Niederkunft, und sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen. Sie wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe, weil in der Herberge kein Platz für sie war. In jener Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde.“

Wie würde es sich aber zutragen, wenn Kaiser Augustus im Jahr 2016 gelebt hätte?

„In jenen Tagen schrieb Kaiser Augustus auf seiner Facebook-Fanpage, dass alle seine Freunde zu einem Flasmob beim Finanzamt ihres Geburtsortes eingeladen sein. Dort sollen Sie sich via QR-Code-Scan in Steuerlisten eintragen. Eine Online-Erfassung war nicht möglich, da Kaiser Augustus die Nutzung des Kontaktfeldes seiner Webseite untersagt wurde. Seine IT konnte die Verschlüsselung der Seite noch nicht als TLS 1.2 umstellen. Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. So zog auch Josef aus, mit Maria, seiner Verlobten, die ein Kind erwartete. Über eine App buchten sie das Ticket für die Bahn und über eine andere App die Übernachtung. Aufgrund eines Fehlers in der Datenübertragung musste auf eine alternative Zugverbindung ausgewichen werden. Hieraus resultierte eine verspätete Ankunft am Zielort. Als sie dort waren, kam für Maria die Zeit ihrer Niederkunft, und sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen. Sie wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe im Stall, weil wegen einer Fehlbuchung im CRM der Herberge kein Platz für sie war. In jener Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde. Über Twitter und Snapchat verkündeten sie die frohe Kunde“

2016 war zwar kein Jahr der Volkszählung (die letzte Volkszählung war 2011), aber einschneidende Ereignisse hat es doch hervorgebracht.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind hier sicherlich die Nachwehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu Safe Harbor zu nennen und das Privacy Shield als dessen Nachfolger. Nicht minder einschneidend ist die EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese wird im Mai 2018 ihre Rechtswirkung entfalten und im kommenden Jahr zu einer Überprüfung und ggfls. Anpassung der etablierten Datenverarbeitungsprozesse in Unternehmen, Behörden und Einrichtungen führen.

Aber auch beim Blick auf den Heiligabend und die Bescherung ist das Thema Datenschutz präsent

um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Getreu dem Motto: „Eins, zwei, drei! Im Sauseschritt läuft die Zeit; wir laufen mit.“ (Wilhelm Busch) werden wir auch 2017 für Sie die Entwicklungen im Datenschutzrecht betrachten und versuchen, Sie immer auf dem Laufenden zu halten, informativ, aber auch amüsant.

In den  nächsten Tage werden auch wir die Weihnachtszeit im Kreise unserer Familien genießen und versuchen der Schnelllebigkeit unserer Zeit für einen Augenblick die Stirn zu bieten.

Wir wünschen Ihnen Zeit zum Innehalten und alles Gute für das neue Jahr, indem wir uns sehr auf Ihre Kommentare zu unseren Beiträgen freuen.

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